Gaspreisklage: Gericht verlangt Beweise von E.on Hanse

50 % höhere Gaspreise seit 2004: Da war auch das Gericht nicht sicher, ob das mit rechten Dingen zugeht. Jetzt soll E.on-Hanse beweisen, dass die Preisgestaltung gerechtfertigt ist.

In dem Sammelklageverfahren von 54 Gaskunden gegen die E.on Hanse AG verlangt das Landgericht Hamburg von dem Gasversorger Beweise für die Angemessenheit der Preise. Das ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss des Gerichts vom 4. März 2008, über den die Verbraucherzentrale Hamburg informiert. Die Organisation unterstützt und koordiniert die Klage.

Mit dem seit April 2005 laufenden Prozess wollen die Sammelkläger erreichen, dass das Gericht die Unangemessenheit der von dem Versorger seit Oktober 2004 verlangten Preise feststellt. Die klagenden Kunden zahlen seitdem einen Gaspreis auf dem Niveau vom September 2004, das etwa ein Drittel unter dem heute von E.on Hanse verlangten liegt. Wie die Kläger verweigern nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg weitere 30.000 Kunden die Zahlung der erhöhten Preise der E.on Hanse.

In dem Beschluss verpflichtet das Gericht E.on Hanse darzulegen und zu beweisen, dass der Anstieg der Gaseinkaufskosten den Erhöhungen der Gasverkaufspreise entspricht und nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wurde. Die von E.on Hanse bisher eingereichten und in wesentlichen Teilen geschwärzten Lieferanten-Rechnungen reichen dem Gericht nicht für den verlangten Beweis der gestiegenen Beschaffungskosten aus. Die Richter stellen zudem klar, dass sie Testate der von E.on Hanse beauftragten Wirtschaftsprüfer nicht als Beweismittel anerkennen, sondern auf gerichtliche Sachverständige zurückgreifen werden.

E.on Hanse hatte auf Druck des Gerichts im Herbst 2006 zwei dicke Ordner mit Unterlagen zur Preiskalkulation vorgelegt, doch die entscheidenden Stellen in den Lieferverträgen und -rechnungen geschwärzt.

Das Gericht verneint in dem jetzt gefassten Beschluss ein Geheimhaltungsbedürfnis des Gasversorgers, da andernfalls die Vorschrift des § 315 BGB zur Billigkeitskontrolle von einseitig festgesetzten Preisen leer laufe.

Schließlich erklärt es den Antrag der Kläger auf Sicherung ungestörter Gasversorgung für zulässig. „Eine Gassperre haben die Kläger also nicht zu befürchten. Wir meinen, das gilt auch für alle anderen Verweigerer, die nur die alten Preise zahlen “, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Verbraucherzentrale fordert die Widerspruchskunden auf, stur zu bleiben. Die Kunden, die sich dem Gaspreisprotest bisher nicht angeschlossen haben, ruft sie auf, jetzt Widerspruch zu erheben und die Zahlungen zu kürzen.

E.on Hanse hatte den Gaspreis seit 1. Oktober 2004 in mehreren Schritten erhöht. So betrug der Arbeitspreis des Tarifs Klassik Gas Region 1 im September 2004 noch 3,260 Cent netto pro Kilowattstunde. Derzeit beträgt er 4,874 Cent, liegt also 50 Prozent höher.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.