GAL: Eingekesseltes Demonstrationsrecht!

Eine parlamentarische Nachbereitung der polizeilichen Auflagen für die gestrige Demonstration kündigt die GAL-Abgeordnete Antje Möller an: „In Demonstrationen muss man sich einreihen können und man muss sie auch wieder verlassen dürfen, ohne dabei von der Polizei behindert zu werden“, sagt Möller.

Die enge, teilweise dreireihige seitliche Polizeibegleitung, wie sie bei der gestrigen Demonstration zu beobachten war, hat die Bewegungsfreiheit der teilnehmenden Personen massiv beeinträchtigt. Wer sich einreihen wollte, musste sich erst durch die Polizeikette zwängen. Gleichzeitig wurde die Demonstration an engen Stellen seitlich zusammengeschoben, was immer wieder zu unangemessener Drängelei mit dem vorgehaltenen Schlagstock oder der Schutzkleidung führte.

Tatsächlich konnte vielfach nur durch die Besonnenheit der Demonstrantinnen und Demonstranten und der Einsatzleitung der Polizei vor Ort eine Eskalation verhindert werden. „Die Auflagen der Hamburgischen Versammlungsbehörde unterlaufen zunehmend die Demonstrationsfreiheit“, stellt Möller fest. Das betrifft auch die Festlegung der Routen und die Beschränkungen für Transparente.

„Gewalttätige Ausschreitungen nach Beendigung von Demonstrationen, nach Fußballspielen oder aus anderem Anlass verurteile ich. Sie sind für mich kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Allerdings ist es für mich ebenfalls politisch verwerflich, dieses zum Anlass zu nehmen und aus einem diffusen Lagebild heraus das Demonstrationsrecht auszuhebeln“, so Möller. „Selbstverständlich müssen Straftaten verfolgt werden. Nagels Strategie ‚Null Toleranz gegen Störer’ verfolgt jedoch mit Härte auch jeden friedlichen Regelverstoß und unterminiert die polizeiliche Aufgabe der Deeskalation.

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