GAL: Anhebung der Hartz IV-Mieten überfällig!

GELD_WENIG.jpegEndlich erkennt auch die Sozialbehörde, dass die Mietobergrenzen für Empfängerinnen und –Empfänger von Arbeitslosengeld II angehoben werden müssen“, erklärt Claudius Lieven, Sprecher für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der GAL Bürgerschaftsfraktion. Die Ankündigung der Sozialbehörde, ab sofort alle laufenden Verfahren zur Senkung der Mietkosten ruhen zu lassen und damit de facto die bestehenden Mieten weiter zu zahlen, wertet Lieven als einen Beleg für das völlige Scheitern der Sozialsenatorin.

„Die Sozialbehörde kapituliert nun vor den Folgen ihres eigenen Handelns, nämlich vor der großen Zahl von Menschen im Hartz IV-Bezug, die durch die zu niedrig angesetzten Mietobergrenzen aus ihren Wohnungen verdrängt werden“, so Lieven.

Hamburg nimmt mit 6.700 Aufforderungen zur Senkung der Wohnkosten bundesweit einen Spitzenplatz in der behördlich verordneten Mietsenkung ein. In der Praxis bedeutet dies für die Betroffenen entweder die Differenz aus ihren 345.- Euro monatlichem Lebensunterhalt zu bezahlen oder sich eine Wohnung zu suchen, die weniger als 318.- Euro kostet, was in Hamburg nur sehr schwer möglich ist. Das bisherige Vorgehen der Sozialbehörde war sozialpolitisch unsinnig, denn es verschärfte die ohnehin prekäre Lebenslage vieler Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten. Zudem hat es zur sozialen Spaltung der Stadtgesellschaft beigetragen, indem arme Menschen in benachteiligte Stadtteile abdrängt wurden.

Die GAL fordert, dass die Mietobergrenzen an den Mietenspiegel angepasst werden. Ein entsprechender Antrag (hier zum Download als PDF) wurde am 19. April in der Bürgerschaft durch die CDU-Mehrheit abgelehnt. Die Mietobergrenzen für Ein- und Zwei-Personen-Wohnungen wurden zuletzt 1997 angepasst. Nun soll eine Anpassung an den Mietenspiegel von 2005 vorgenommen werden. Dies muss nach Ansicht Lievens bei Vorliegen des neuen Mietenspiegels im Herbst 2007 fortgeschrieben werden.

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