Volksabstimmungen werden neu geregelt

Einen Tag nach der Abstimmung zu Stuttgart 21 wollen alle Fraktionen der Bürgerschaft das Hamburger Volksabstimmungsgesetz reformieren.

In einem gemeinsamen Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung fordern alle fünf Bürgerschaftsfraktionen vom Senat die kurzfristige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes. Das Gesetz regelt die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene und entspricht nicht mehr der aktuellen Verfassungslage – das soll sich ändern. Neben der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung sieht das Ersuchen auch vor, zukünftig die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Volksbegehren verbindlicher zu regeln. Es soll geprüft werden, ob der Senat bei verfassungsrechtlichen Zweifeln zukünftig verbindlich das Verfassungsgericht anrufen muss, damit nur rechtmäßige Volksinitiativen auch Zugang zum Volksbegehren bekommen. Auch bei den Spendenregelungen setzen die Fraktionen auf mehr Transparenz, wollen die Spendenregelungen für Volksinitiativen stärker den strengen Transparenzregeln für Parteien anpassen.

Der Antrag ist in den interfraktionellen Beratungen über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Bezirksebene entstanden; die diesbezüglichen Beratungen wurden heute weitergeführt. Für die SPD-Fraktion zeichnen Fraktionschef Andreas Dressel und Verfassungsexpertin Barbara Duden verantwortlich, bei der CDU Verfassungsexperte André Trepoll, bei der GAL Verfassungsexperte Farid Müller, bei der FDP Verfassungsexperte Kurt Duwe und bei der Linken die Verfassungsexpertin Christiane Schneider. Die Abgeordneten stehen für direkte Rückfragen zu dem Antrag gern zur Verfügung.

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