„Erfolge für den Verbraucherschutz“

Verbraucherschutzminister beschließen Hamburger Anträge zu Riester-Rente, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Finanzberatung und Telefonwerbung

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Landesministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren haben auf der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Düsseldorf die von Hamburg eingebrachten Anträge beschlossen. Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hatte sich bei der Konferenz am 21. und 22 April unter anderem für eine Reform der Riester-Rente, bessere Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, eine provisionsunabhängige Finanzberatung und für Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung eingesetzt.

Insbesondere bekräftigte die VSMK auf Initiative Hamburgs, dass die Riester-Rente dringend zu reformieren ist und dass die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen. Auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist zu verbessern. Viele Berufstätige, auch solche, die auf Grund ihrer Tätigkeit eines besonderen Schutzes bedürften, sind aus finanziellen Gründen oder etwa wegen Vorerkrankungen nicht gegen Berufsunfähigkeit versichert. Die VSMK fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Versicherungsschutz für mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen.

Zur Unterbindung unerlaubter Telefonwerbung soll mit einer gesetzlichen Regelung endlich die Bestätigungslösung eingeführt werden. Diese stellt sicher, dass Vertragsabschlüsse, zum Beispiel zur Telekommunikation, Energieversorgung oder dem Zeitschriftenvertrieb, Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr durch überraschende und ungebetene Telefonanrufe aufgedrängt werden können. Es ist dann eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Darüber hinaus hat die VSMK einmütig einen Antrag Hamburgs zur Schaffung eines „unabhängigen Finanzberaters“ beschlossen. Dieser Berater soll die Verbraucherinnen und Verbraucher losgelöst von einer Provision, also ohne eigene finanzielle Interessen, bei allen kapitalansparenden Finanzprodukten beraten.

Erfolgreich war Hamburg ebenso mit einem Antrag zum Verbraucherschutz bei der immer bedeutender werdenden Sharing Economy, dem Teilen und Tauschen von Waren und Dienstleistungen. Dabei sind vor allem beim Einbeziehen von Portalen als Vermittler die Transparenz von Kosten sowie der Datenschutz sicher zu stellen.

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