„Emmely“ muss wieder eingestellt werden

Der Fall hat auch in Hamburg großes Aufsehen erregt und soll deshalb hier behandelt werden: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Kündigung von „Emmely“ aufgehoben. Der 52-jährigen Berliner Kassiererin Barbara E. war von Arbeitgeber Tengelmann gekündigt worden, weil sie zwei Pfandbonsim Wert von 1,30 EUR aufgehoben und „unterschlagen“ hatte.

Das BAG revidierte damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das im Jahr 2009 die fristlose Kündigung für rechtens erklärt hatte (AZ: 2 AZR 541/09).

Der Kaisers-Tengelmann-Konzern hatte Barbara E. 2008 wegen der beiden Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Abmahnung entlassen. Begründung der Supermarktkette: Erheblicher Vertrauensverlust in die Mitarbeiterin. Barbara E. war zu diesem Zeitpunkt seit 31 Jahren im Betrieb beschäftigt und hatte die Unterschlagung stets bestritten.

„Der Fall weist einige Besonderheiten auf“, sagte der Vorsitzende Richter des Kündigungssenats, auch mit Blick auf den Medienrummel, ausgegebene Einlasskarten, Sicherheitskontrollen und einer Schleuse am Eingang. Vor dem Gerichtsgebäude hatte zum Auftakt ein Solidaritätskomitee für „Emmely“ eine Kundgebung abgehalten.

———————————-

Einem Arbeitnehmer kann fristlos gekündigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Das regelt Paragraf 626 BGB. Wichtige Gründe können zum Beispiel ein Diebstahl im Betrieb oder eine grobe Beleidigung sein. Doch auch Bagatelldelikte können nach gängiger Rechtsprechung eine fristlose Kündigung rechtfertigen, weil sie das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber beschädigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.