Elbphilharmonie: Ein Deckel für den Beust-Bau

Manche sehen in der Elbphilharmonie ja schon ein Ole-von-Beust-Denkmal in pharaonischen Dimensionen. Jetzt rückt die Fertigstellung wieder näher: Die Konstruktion des Saaldaches ist standsicher, teilten Bauaufsichtsbehörde und beauftragter Prüfingenieur mit. Hochtief soll weiterbauen.

Die gebaute, vorhandene Saaldachkonstruktion der Elbphilharmonie einschließlich der vorgesehenen Belastungen und Auflagerungen ist standsicher. Zu diesem Ergebnis kommen die Bauaufsicht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der von ihr beauftragte Prüfingenieur. Die Konstruktion entspricht den technischen Baubestimmungen. Der Nachweis einer mangelhaften Standsicherheit wurde nicht erbracht.

Geprüft wurden die von Hochtief Solutions Ende September 2011 vorgetragenen Bedenken zur Standsicherheit des Saaldaches der Elbphilharmonie. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte als zuständige Bauaufsichtsbehörde zu prüfen, ob die bisherigen Baugenehmigungen ordnungsgemäß zustande gekommen sind oder ob sich Anhaltspunkte für eine Revision der genehmigten Pläne ergeben. Letzteres ist nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis nicht der Fall. Die von den Gutachtern der Hochtief Solutions behauptete Überlastung ist nicht nachvollziehbar.

Der Vorgang ist damit im bauaufsichtlichen Verfahren abgeschlossen. Aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde bestehen keine Hindernisse für eine Fortführung der Baumaßnahmen.

Die heutige Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde zu den von Hochtief vorgetragenen Bedenken an der Statik des Saaldaches klärt einen langwierigen Konflikt zwischen der Elbphilharmonie Bau KG und der Baufirma Hochtief. Hochtief hatte die von dem Generalplaner Herzog & de Meuron erstellten Planungen zum Tragwerk des Großen Saales zunächst als Grundlage der eigenen, von Hochtief erstellten Ausführungsplanung genommen. Im Laufe der Bauausführung hat Hochtief dann Zweifel an der Statik des Saaldaches angemeldet.

Aus Sicht der Elbphilharmonie Bau KG waren diese Bedenken immer unbegründet. Trotz der Freigabe der Planungen durch den unabhängigen Prüfstatiker hat Hochtief seine Bedenken jedoch aufrechterhalten und im September 2011 eine erneute Überprüfung der Entscheidung des unabhängigen Prüfstatikers durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde gefordert. Die BSU als zuständige Bauaufsichtsbehörde hat nach Prüfung nunmehr entschieden, dass die von Hochtief vorgetragenen Zweifel unbegründet sind.

Dazu Heribert Leutner, Geschäftsführer der städtischen Realisierungsgesellschaft ReGe Hamburg: „Wir sind sehr erfreut über diese Entscheidung. Sie bestätigt die fachlichen Einschätzungen unserer Planer und der von uns aus Sicherheitsgründen eingeschalteten Gutachter. Wir haben die Bedenken von Hochtief nie auf die leichte Schulter genommen, haben sie aber auch nie bestätigen können. Wir gehen davon aus, dass Hochtief nunmehr seine Verweigerungshaltung aufgibt und zügig die Arbeiten am Saaldach wieder aufnimmt. Alle rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen zum Bauen lagen immer und liegen aktuell vor, alle Pläne sind freigegeben. Nach dieser abschließenden Entscheidung kann es auch nur im Interesse von Hochtief sein, den entstandenen Schaden zu minimieren und die Verzögerungen durch zügiges Bauen soweit möglich zu reduzieren.“

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