Einbahnstraßen: Freie Fahrt für Radler?

Nach Ansicht des ADFC handeln die in den Polizeikommissariaten
angesiedelten Straßenverkehrsbehörden häufig rechtswidrig. So müssten
nach geltender Rechtslage so gut wie alle Straßen mit Tempo 30 für
Radfahrer in beiden Richtungen befahrbar sein.

Einbahnstraßen ohne Freigabe in Gegenrichtung sind nicht haltbar, sagt
Merja Spott, Referentin für Verkehr beim Allgemeinen Deutschen
Radfahrer-Clubs (ADFC Hamburg): „Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge
sind laut § 45 (9) der Straßenverkehrsordnung nur unter ganz bestimmten
Bedingungen zulässig. Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen ist diese
Bedingung die gewünschte Verringerung des KfZ-Verkehrs. Doch damit wird
gleichzeitig der Fahrradverkehr behindert, obwohl das nicht das Ziel
ist.’“ Da Fahrräder auch Fahrzeuge sind, ist diese Beschränkung nicht
zulässig und rechtswidrig.

Im Gegensatz dazu stieß der Verein in den letzten Monaten bei den
Straßenverkehrsbehörden auf Ablehnung, als er versuchte, Einbahnstraßen
in Gegenrichtung frei zu bekommen. Die Argumente der Polizei zeigen nach
Ansicht des ADFC, dass die Rechtssystematik – absichtlich oder aus
Unwissenheit – nicht eingehalten wird. Hinzu kommt, dass es in den
letzten Monaten sogar Fälle (Schreyerring, Parkstraße, Oberstraße) gab,
in denen die langjährige Praxis der legalen Fahrt in Gegenrichtung
wieder aufgehoben wurde. Diese Straßen sind jetzt wieder »echte
Einbahnstraßen«, also auch für Radfahrer nur in einer Richtung befahrbar.

»Die Beamten tun so, als sei die Freigabe der Fahrt in Gegenrichtung
für den Radverkehr eine Art Gnadenakt. Das ist jedoch falsch, denn sie
ist laut Gesetz der Regelfall. Wenn die Öffnung einer Einbahnstraße
nicht möglich ist, müssen andere Lösungen gefunden werden. Die
Straßenverkehrsordnung schreibt ihnen vor, alles Mögliche zu
unternehmen, um die freie Durchfahrt zuzulassen. Dies nicht zu tun, ist
rechtswidrig.«, stellt Spott fest.

Der ADFC fordert die Polizei dringend auf geltendes Recht anzuwenden und
die Radfahrer der Hansestadt als Führer von Fahrzeugen Ernst zu nehmen.
Innensenator Michael Neumann muss als oberster Dienstherr dafür sorgen,
dass seine untergeordneten Behörden entsprechend handeln.

Auf http://www.hamburg.adfc.de/verkehr/themen/einbahnstraßen/ sammelt
der ADFC Beispiele und präsentiert ausführlich die gesetzliche Lage.
Hamburgs Radfahrende können nicht freigegebene Einbahnstraßen dort melden.

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