E-Mobilität: Entlastungen für Arbeitnehmer

Finanzausschuss beschließt steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am Donnerstag steht damit nichts mehr im Wege. Mit den steuerlichen Maßnahmen werden vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich im Verfahren für zusätzliche Verbesserungen eingesetzt.

„Die heute beschlossenen steuerlichen Maßnahmen sind wichtig, um die Elektromobilität im Straßenverkehr zu fördern. Hierfür entlasten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Kraftfahrzeugsteuer und bei der Einkommensteuer. Hiermit schaffen wir als Gesetzgeber zusätzlich zur Kaufprämie weitere Anreize für die Anschaffung von Elektroautos.

So weiten wir die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektroautos von derzeit fünf auf zukünftig zehn Jahre für Neuzulassungen zwischen 2016 und 2020 aus.
Das Aufladen von Elektroautos oder Hybridelektroautos beim Arbeitgeber wird künftig steuerbefreit. Die hierfür anfallenden Stromkosten müssen nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden – anders als bei anderen Vergünstigungen des Arbeitgebers. Steuerlich begünstigt werden auch Vorteile aus der vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Ladeinfrastruktur sowie Zuschüsse für Installation und Inbetriebnahme.

Wir haben uns als SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen erfolgreich für weitere Verbesserungen eingesetzt. So haben wir in der Koalition die Steuerbefreiung auch auf Dienstwagen ausgeweitet, die die Fahrtenbuchmethode anwenden. Damit profitieren nun alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig davon, ob sie ein privates Elektroauto oder einen Dienstwagen nutzen. Außerdem haben wir das steuerfreie Aufladen in allen Betriebsteilen des Unternehmens ermöglicht.“

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