SPD: Grundsteuerreform nicht verzögern

Am Freitag werden Niedersachsen und Hessen den Entwurf der Länder für eine Reform der Grundsteuer in den Bundesrat einbringen. Mit der Reform wird endlich eine gerechte Besteuerung eingeführt und ein drohender Totalausfall dieser wichtigen Einnahmequelle für Kommunen abgewendet. Der Bundesfinanzminister darf die Reform nicht verzögern, fordert die SPD-Bundestagsfraktion:

„Nach jahrzehntelanger Diskussion wird die Reform der Grundsteuer diese Woche endlich auf den Weg gebracht. Die Reform sorgt für eine gerechte Besteuerung von Grundstücken – je nach aktuellem Wert des Grundstücks und dessen Bebauung. Sie ist lange überfällig, denn bis heute wird die Grundsteuer an Werten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) bemessen. Weil sich der Wert der Grundstücke seitdem nicht einheitlich entwickelt hat, steigt das Risiko einer verfassungsrechtlich nicht zulässigen ungleichen Besteuerung von Jahr zu Jahr. Der Bundesfinanzhof hat das Gesetz deshalb bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er den Gleichheitsgrundsatz der Besteuerung verletzt sieht. Fällte das oberste Gericht das Urteil, dass die Besteuerung nicht verfassungsgemäß sei, drohte den Kommunen der Ausfall ihrer drittwichtigsten Einnahmequelle.

Der Bundesfinanzminister steht in der Pflicht, seinen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – den übrigens auch die CSU unterschrieben hat – zu erfüllen und die Reform zügig umzusetzen. Angebliche Kostenexplosionen bei Mieten oder Steuern, die als Schreckgespenster heraufbeschworen werden, entbehren jeglicher Grundlage. Die große Mehrheit der Bundesländer trägt den Kompromiss – mit gutem Grund. Fatal wäre allein eine weitere Verzögerung.“

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