Dressel: Schäuble hat recht

In Hamburg werden immer weniger junge Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Während im Jahr 2002 jede vierte Verurteilung auf Jugendstrafe lautete, war es im Jahr 2006 nur noch jede sechste. Nach Auswertungen von Senatsantworten auf SPD-Anfragen wurden im Jahr 2002 25 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten zu Jugendstrafen verurteilt (mit und ohne Bewährung), im Jahr 2006 waren es nur noch 15,6 Prozent.

In diesem Zusammenhang forderte der SPD-Innenexperte Andreas Dressel die CDU auf, in der laufenden Debatte über Kriminalität in Hamburg die Zahlenangaben des Senats nicht weiter auszublenden: „Diese Zahlen entlarven die Null-Toleranz-Rhetorik der CDU in Sachen Jugendgewalt. Senat und CDU sollten erstmal alle Möglichkeiten für konsequenten Gesetzesvollzug in Hamburg ausschöpfen“, sagte Dressel und verwies auf entsprechende Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Folgenlose Bundesratsinitiativen änderten an den akuten Problemen nichts. „Wer täglich nach neuen, härteren Gesetzen ruft, ohne die geltenden Gesetze wirklich bis an die Grenzen insbesondere der Sanktionsmöglichkeiten auszuschöpfen, wird nicht einmal am Stammtisch überzeugen. Der Bundesinnenminister hat recht. Er sollte seine Position dem Hamburger Senat einmal erklären.“

Dressel betonte, dass es insbesondere auf eine „durchgreifende Beschleunigung“ von Jugendstrafverfahren ankomme. Das vereinfachte Jugendverfahren sowie auch das beschleunigte Verfahren für Heranwachsende ermöglichten eine rasche gerichtliche Reaktion und müssen verfahrensmäßig besser flankiert werden. Dressel: „Entscheidend ist doch, dass die Jugendlichen schnell eine Sanktion spüren. Wenn Intensivtäter erst Monate später vor dem Richter sitzen, verpufft jede Sanktion. Ich fordere deshalb den Justizsenator auf, seine Staatsanwaltschaft generell anzuweisen, in allen geeigneten Fällen nach vereinfachtem oder dem beschleunigten Verfahren vorzugehen.“

Auch beim Jugendarrest gebe es schon nach geltendem Recht erhebliche „Steigerungsmöglichkeiten“. „Der Jugendarrest ist ein wichtiges Instrument klarer Grenzsetzung, um kriminelle Karrieren zu stoppen. In allen aktuell diskutierten Fällen lagen und liegen die Arrestvoraussetzungen vor. Die zuständigen Behörden müssen ihn dann aber auch beantragen. Gerade hier haben wir eher ein Vollzugs- als ein Gesetzesdefizit.“

Dressel verwies darauf, die SPD-Fraktion habe einen klaren Forderungskatalog zur Novellierung des Jugendstrafrechts vorgelegt – etwa mit einem Fahrverbot als Regelsanktion: Ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot muss danach auch im Jugendstrafrecht zu einer eigenständigen, nicht auf Taten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beschränkten Sanktion ausgebaut werden. Dressel: „So eine Anordnung kann nachhaltige erzieherische und auch Denkzettel-Wirkung erzielen. Sie ist hochwirksam.“

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