DGB zum internationalen Frauentag – Mindestlohn muss auch ankommen!

Vom gesetzlichen Mindestlohn haben Arbeitnehmerinnen besonders viel: Seit dem 1. Januar 2015 hat bundesweit jede vierte erwerbstätige Frau Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Denn knapp zwei Drittel aller Niedriglohnbeschäftigten sind weiblich.

Allein in der Gruppe der vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Frauen müssten seit Jahresbeginn bei 27 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, bei 15 Prozent in Schleswig-Holstein und bei 8 Prozent in Hamburg ein deutliches Lohnplus zu spüren sein. Auf einer Vielzahl gewerkschaftlicher Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag am 8. März steht der gesetzliche Mindestlohn diesmal im Mittelpunkt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) ruft die Frauen dazu auf, ihre Lohnabrechnungen besonders sorgfältig zu prüfen – und ihren Rechtsanspruch auf Lohnerhöhung ggf. auch gerichtlich einzuklagen.

Auch für die überwiegend weiblichen Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aufgrund des Diskriminierungsverbotes von Teilzeitbeschäftigten sind Ausnahmen vom Mindestlohn für Minijobberinnen und Minijobber nicht zulässig Sie hatten bisher oft weniger als 8,50 € pro Stunde in der Tasche. In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten 49.250, in Schleswig-Holstein 161.500 und in Hamburg 100.940 Frauen in einem Minijob (BA Statistik Juni 2014).

„Mit dem Mindestlohn werden wir die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zwar nicht schließen, aber um ein gutes Stück reduzieren. Damit erhöhen sich auch die Chancen von Frauen auf eine eigenständige Existenzsicherung. Voraussetzung dafür ist, dass der Mindestlohn gesetzeskonform umgesetzt und kontrolliert wird – auch in Branchen wie der Gastronomie, dem Hotel- und Reinigungsgewerbe. Das haben gerade die zahlreichen weiblichen Beschäftigten in diesen Betrieben wirklich verdient. Auch die Minijobberinnen sind keine Beschäftigten 2. Klasse“, so Lisanne Straka, Abteilungsleiterin beim DGB Nord.

Ein wichtiger Schritt sei getan, so Straka: „Weitere müssen folgen, denn häufig fallen bei erwerbstätigen Frauen niedrige Stundenlöhne und ein geringes Arbeitsvolumen zusammen. Immer mehr Frauen sind berufstätig – aber viel zu oft in unfreiwilliger und geringer Teilzeit. Sollen sich die Einkommen von Frauen und ihre Aufstiegschancen verbessern, müssen sie ihre Arbeitszeiten den jeweiligen Lebensphasen anpassen können.“

Der Mindestlohn kann nur der Anfang sein. Damit Frauen auf eigenen Beinen stehen können, bedarf es fairer Löhne, guter Arbeitsbedingungen und eine gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben. Am internationalen Frauentag 2015 setzen die Gewerkschaften dafür ein Zeichen und fordern:
– ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten;
– einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung und einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit;
– faire Aufstiegschancen für Frauen durch eine Pflicht zur Aushandlung verbindlicher Ziel- und Zeitvorgaben in den Betrieben und Verwaltungen;
– den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuung für Kinder und Pflegebedürftige.

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