DGB: Hartz-Mietobergrenzen anheben! (2)

WOHNEN.jpegVor dem Hintergrund des jüngsten Bundessozialgerichts-Urteils erneuert auch der DGB Hamburg seine Forderung an den Senat nach einer Anpassung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften an die Hamburger Wohnraum-Realitäten: Die zulässigen Kosten für Unterkunft und Heizung müssen angehoben werden.

„In Hamburg ist die die ,Angemessenheit‘ der Kosten auch für eine schlichte Unterkunft nicht mit den derzeit verwendeten veralteten Tabellen, die von viel zu niedrigen Mieten ausgehen, in Deckung zu bringen“, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg*. „Die Vorschriften müssen sich mindestens am Hamburger Mietenspiegel für einfachen Standard orientieren, wobei auch diese Zahlen nur das Mieten-Niveau der vergangenen Jahre abbilden und nicht die
Mietpreissteigerungen abbilden, die inzwischen durch die verstärkte Nachfrage nach billigen Quartieren eingetreten sind.“

Die wachsende Zahl von Hartz IV-Empfängern, die derzeit zu Zwangsumzügen gedrängt werden, zeige, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Nach Informationen des DGB Hamburg wurden in diesem Jahr bis August 3.192 Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung aufgefordert; in 1.176 Fällen erfolgte in diesem Zeitraum die Kürzung auf die erlaubten Beträge. Im kompletten Jahr 2005 waren es noch 2.215 Umzugsaufforderungen und 460 Kürzungen.

Viele Arbeitslose sind verzweifelt, weil sie ihre gewohnte Umgebung und ihr soziales Gefüge verlassen müssen oder sich die Differenz zwischen den tatsächlichen und den erstatteten Kosten vom Munde absparen müssen. Bis zu einer möglichst raschen grundsätzlichen Überarbeitung der Mietobergrenzen -Tabellen für Hartz IV-Empfänger hält der DGB Hamburg eine ad hoc-Härtefallregelung in Form einer Dienstanweisung für die ARGE-Sachbearbeiter für notwendig: „Es sollte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überprüft werden, bevor die Miete von ALG II-Empfängern gekürzt und damit der Anstoß zum Zwangsumzug gegeben wird. Zu bewerten sind nicht nur die tatsächlich zu erwartenden Ersparnisse der öffentlichen Hand, sondern ebenso die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile für die Betroffenen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit“, so Hamburgs DGB-Vorsitzender.

Insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern und älteren Mensche treffe ein Zwangsumzug hart. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Kinder die Schule wechseln und Menschen kurz vor der Rente noch einmal umziehen müssen.

Erhard Pumm: „Hamburg braucht insgesamt ein Wohnungsversorgungskonzept, bei dem soziale und städteräumliche Aspekte sinnvoll zusammengeführt werden. Es muss alles Machbare getan werden, um ein Wachsen der sozialen Unterschiede und Gegensätze zwischen einzelnen Stadtteilen zu verhindern.“

* z.B. 318 Euro monatlich/ 45 qm für einen Alleinstehenden

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