Das ändert sich im neuen Jahr

Das neue Jahr steht vor der Tür und zum 1. Januar 2014 gibt es wieder viele Änderungen für Verbraucher. Einige Informationen hat die Verbraucherzentrale Hamburg zusammengefasst.
Baufinanzierung + Bauvertrag

Wohn-Riester

Mit dem Eigenheim bringen viele Deutsche ihre Altersvorsorge unter Dach und Fach – zum Beispiel mithilfe von speziellen Sparverträgen, für die es die Riester-Förderung gibt. Damit sie aber auch als Rentner in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, sind oftmals spezielle Modernisierungen notwendig, wie zum Beispiel Treppenlifte oder rollstuhlgerechte Badezimmer. Die Ausgaben dafür können von 2014 an auch mithilfe sogenannter Wohn-Riester-Verträge finanziert werden.

Für einen solchen altersgerechten Umbau mit Mitteln der Eigenheimrente gelten Mindestbeträge, die sich danach richten, wann die selbst genutzte Immobilie gebaut oder gekauft wurde:

-innerhalb der ersten drei Jahre müssen mindestens 6.000 Euro entnommen werden,
-nach drei oder mehr Jahren müssen mindestens 20.000 Euro entnommen werden.

Das Wohnförderkonto des Sparers kann wahlweise auf einem Schlag oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr aufgelöst werden. Für die eine oder andere Alternative kann sich der Riester-Sparer ab 2014 nicht mehr nur zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden, sondern jederzeit.

Flexibler wird auch die Entnahme schon vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase: Von 2014 an kann ein Wohn-Riester-Sparer sein bestehendes Guthaben jederzeit vollständig oder anteilig verwenden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Der entnommene Betrag muss mindestens 3.000 Euro betragen. Wird nur ein Teil entnommen, müssen mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag verbleiben.

Energiesparen, Klima + Energierecht

Einspeisevergütung

Für alle Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 1000 kW, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb gegangen sind, werden von 2014 an nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms nach den Sätzen des EEG vergütet.

Ernährung + Lebensmittel

Regionale Produkte

Mit einem sogenannten Regionalfenster können Lebensmittelhersteller von 2014 an auf ihren Verpackungen werben. Das blauweiße Logo soll in Sichtnähe zum Zutatenverzeichnis darüber informieren, woher die Zutaten stammen und wo das Produkt verarbeitet und verpackt wurde.

Lebensmittelwerbung

In der Werbung für Lebensmittel sind von 2014 an mehr gesundheitsbezogene Aussagen zulässig. So dürfen zum Beispiel getrocknete Pflaumen damit beworben werden, dass sie zu einer normalen Darmfunktion beitragen.

Geldanlage + Altersvorsorge

Rürup-Rente

Beiträge zu Basisrenten gelten 2014 zu 78 Prozent (bis maximal 20.000 Euro) als Sonderausgaben, die in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können. Im Gegenzug steigt der Anteil der nachgelagerten Besteuerung dieser Renten in der Auszahlungsphase um 2 Prozentpunkte auf nun 68 Prozent.

Ebenfalls im Rahmen des Sonderausgabenabzugs kann von 2014 an auch eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung beim Finanzamt geltend gemacht werden – vorausgesetzt es wird im Versicherungsfall eine lebenslange Rente gezahlt.

Riester-Rente

Um sich gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit zu schützen oder Hinterbliebene abzusichern, können Riester-Sparer stärker als bisher Zulagen und Steuervorteile nutzen. Von Januar 2014 an können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge (bis maximal 2.100 Euro) für zusätzliche Versicherungen eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent.

Silbermünzen

Ebenso wie beim Kauf von Silberbarren gilt auch für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber vom 1. Januar 2014 an der volle Mehrwertsteuersatz (19 Prozent). Bisher war lediglich der ermäßigte Satz von 7 Prozent zu zahlen.

Gesundheit + Patientenschutz

Gesundheitskarte

Die elektronischen Gesundheitskarte mit Foto soll vom 1. Januar 2014 an Pflicht werden. Es gibt aber eine unbefristete Übergangsregelung für die alte Krankenversichertenkarte.

Pflegeheime

Pflegebedürftige und deren Angehörige finden im Internet künftig verständlich aufbereitete Informationen über stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Betreiber der Pflegeheime müssen von Januar 2014 an die Pflegekassen über die medizinische Behandlung ihrer Bewohner sowie deren Versorgung mit Arzneimitteln informieren.

Recht + Markt

Grundsatzurteile

Verbraucher profitieren von Januar 2014 an leichter von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die Rechte von Betroffenen im Revisionsverfahren werden mit einer Neuregelung der Zivilprozessordnung gestärkt.

Schulden, Kredit + Konto

Kontonummern

Mit der sogenannten SEPA-Umstellung kommen auf alle Verbraucher neue Regeln beim Überweisen von Geldbeträgen innerhalb Deutschlands zu. Vom 1. Februar 2014 an reicht dafür die internationale Kontonummer IBAN.

Der neue 22-stellige Konto-Code ersetzt sowohl die bisherige Kontonummer als auch die Bankleitzahl. Nur für grenzüberschreitende Zahlungen braucht man neben der IBAN noch die internationale Bankleitzahl BIC.

Etwas komplizierter wird es für alle, die Geld von einem fremden Girokonto einziehen. Die Ermächtigungen für diese Lastschriften müssen auf die neuen Daten umgestellt werden. Kontoinhaber erhalten daher in der Übergangszeit viele Briefe, auf die sie in der Regel aber nicht zu reagieren brauchen.

Telefon, Internet + Medien

Portokosten

Die Deutsche Post AG erhöht Zum Jahreswechsel das Porto für Standardbriefe von 58 auf 60 Cent, für Einschreiben von 2,05 auf 2,15 Euro und für Einwurfeinschreiben von 1,60 auf 1,80 Euro. Während der Preis für den Versand von Päckchen in der Filiale bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm unverändert bleibt, kosten er für alle anderen Päckchen und Pakete vom 1. Januar 2014 an jeweils 9 Cent mehr als bisher.

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