CDU-Wahlrecht wieder vor Gericht

Morgen wird das Hamburgische Verfassungsgericht in mündlicher Verhandlung über die Klage der SPD- und GAL-Abgeordneten der Bürgerschaft sowie der Wahlrechtsinitiative beraten. Diese Klage wendet sich gegen die Veränderung des vom Volk 2004 beschlossenen Wahlrechts durch die CDU.

Dazu erklären die beiden Wahlrechtsexperten von SPD und GAL, Andreas Dressel und Farid Müller: „Morgen steht die CDU erneut wegen ihres rücksichtslosen Umgangs mit der Direkten Demokratie vor Gericht. Mit ihrem Alleingang beim Wahlrecht hat sich die CDU im Parlament politisch isoliert. Nicht nur die beiden anderen Fraktionen der Bürgerschaft stehen gegen sie, sondern bis hinein in konservative Kreise stößt der rabiate Umgang mit den Bürgerrechten auf Ablehnung.“ Für die morgen zu verhandelnde Klage hat sich ein breites Bündnis zusammengefunden, das den Volksentscheid verteidigen will – „nicht nur politisch, sondern eben auch vor Gericht“, betonten die Abgeordneten. Das Thema direkte Demokratie bleibe damit „auf der politischen Agenda dieser Stadt.“

Gegenstand der Abgeordnetenklage ist ein Normenkontrollantrag. „Dass hier ein eklatanter moralischer Verfassungsbruch durch CDU-Fraktion, CDU-Landespartei und CDU-Bürgermeister vorliegt, ist keine Frage. Jetzt geht es darum, zu klären, ob das Vorgehen der CDU auch rechtlich die Verfassung verletzt“, erklärten Dressel und Müller. Ansatzpunkte gäbe es hierfür mehrere, insbesondere, „da der CDU-Gesetzesentwurf handwerklich schlecht gemacht und von Täuschungsmanövern durchsetzt ist“. Zu den anzugreifenden einzelnen Regelungen zählen unter anderem die Relevanzschwelle und die Berlusconi-Klausel.

Die beiden Fraktionen werden vom renommierten Wahlrechtsexperten und ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, vertreten; die Wahlrechtsinitiative vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Dr. Jürgen Kühling. Die mündliche Verhandlung findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, statt. Eine Urteilsverkündung wird frühestens für den 27. April erwartet.

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