CDU-Wahlgesetz ist verfassungswidrig

WAHLphotocase.jpegDas neue CDU-Wahlgesetz ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, der im Auftrag der GAL ein Gutachten erstellte. Die GAL drängt nun auf eine Verfassungsklage, die SPD will das Gutachten zunächst „prüfen“.

WAHLphotocase.jpegDie GAL-Bürgerschaftsfraktion hat heute ein Gutachten des renommierten Wahlrechtsexperten und ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, vorgestellt.

Dieses Gutachten bewertet das von der CDU im Oktober verabschiedete Wahlgesetz als verfassungswidrig. Dazu erklärt Christa Goetsch, Vorsitzende der GAL-Fraktion: „Die CDU ändert am Wahlrecht keine Kleinigkeiten, sie nimmt tief greifende Veränderungen vor. Das ist politisch unanständig und hat, wie das Gutachten zeigt, auch rechtliche Folgen. Die GAL hält eine Verfassungsklage für angemessen.“

Farid Müller, Verfassungsexperte der GAL-Fraktion, ergänzt: „Das Mahrenholz-Gutachten gibt uns Rückenwind für eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Ich hoffe, dass sich die SPD dieser Klage nicht verschließen wird.“

Im Einzelnen führt Mahrenholz aus, dass die CDU bei der Umsetzung ihrer Pläne die verfassungsrechtliche und -politische Bedeutung des durch Volksentscheid geänderten Wahlgesetzes ignoriert habe.

Die Änderung des Wahlgesetzes erfülle nicht die Kriterien, die das Hamburger Verfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser als Voraussetzung für die Missachtung eines Volksentscheids verlangt. Mit der Änderung des Wahlgesetzes in dieser Legislaturperiode verletze die Bürgerschaft den Grundsatz der Organtreue gegenüber dem Volksgesetzgeber.

Es fehle insbesondere die erforderliche Auseinandersetzung und Abwägung mit den Zielen des Volkswahlgesetzes: Die CDU-Novelle erwecke in seiner Begründung irreführend den Anschein, als blieben der Kern und die Ziele des vom Volk beschlossenen Gesetzes mit der Novelle unverändert, während in Wirklichkeit dieser Kern vollständig verändert wird. Eine ernsthafte Würdigung des Inhalts des Volkswahlgesetzes sei somit nicht erfolgt.

Es sei unzulässig, ein durch Volksentscheid geschaffenes Wahlrecht, das den Bürgern an der Urne die größtmögliche Wahlfreiheit verschafft, durch ein auf allen Ebenen parteizentriertes Wahlrecht abzulösen, ohne die tief greifende Veränderung der Wahlrechtsstruktur ebenso tief greifend zu würdigen.

Darüber hinaus legt Mahrenholz dar, dass das Eingreifen der Bürgerschaft gegenüber dem Volksgesetzgeber in diesem Fall das Verfassungsinstitut der direkten Demokratie in seiner Funktionalität beeinträchtigt. Aus dem Grundsatz der Organtreue ließen sich grundsätzliche Zweifel daran ableiten, dass die derzeitige Bürgerschaft in der laufenden Legislaturperiode das vom Volk bestimmte Wahlrecht in der von der CDU beschlossenen Art und Weise ohne besonders schwerwiegende Gründe ändern dürfe.

Mahrenholz bewertet daneben auch die so genannte Relevanzschwelle als nicht mit dem Grundsatz der Stimmgleichheit vereinbar. Diese soll verhindern, dass die Wähler in den Wahlkreisen den Kandidatenvorschlag der Parteien verändern können. Dies habe zur Folge, dass eine Vielzahl von Stimmen für einzelne Bewerber ohne Auswirkungen bleibe. Hierdurch werde „ein lottoähnliches Element in das deutsche Wahlrecht eingefügt“, was nicht dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl und dem Demokratiegebot entspreche.

Auch die Wiedereinführung der 5-%-Hürde in den Bezirksversammlungen wird nach Würdigung der Rechtssprechung der letzten Jahre als verfassungswidrig bewertet.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat angekündigt, das heute vorgestellte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Mahrenholz eingehend zu prüfen. „Die politischen Mittel sind ausgereizt. Die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft hat vollendete politische Tatsachen geschaffen. Der Gang vor das Verfassungsgericht bleibt aber offen. Wir werden uns das Mahrenholz-Gutachten sehr gründlich anschauen und auf der nächsten regulären Sitzung der SPD-Fraktion darüber beraten“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Neumann am Freitag.

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