CDU hat Spielplatz-Regelungen verhindert

SchulkinerNach dem gestern bekannt gewordenen Fall eines Vermieters in Volksdorf (siehe unten), der den bisher vorhandenen Kinderspielplatz an seinem Mietshaus beseitigte, hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion erneut die Familienpolitik des CDU-Senats scharf kritisiert.

„Das Verschwinden von Mieter-Spielplätzen ist kein Zufall, sondern von der CDU genau so gewollt“, kommentierte die familienpolitische Sprecherin, Carola Veit. „Wider besseres Wissen und gegen die Stimmen der Opposition und die Meinung von Experten hat die CDU Anfang des Jahres die Bauordnung entsprechend geändert.“

Vermieter können sich nun formal zu Recht auf die neue Bauordnung berufen, wenn sie Kinderspielplätze verkommen lassen oder Spielgeräte einfach entfernen.

Vorgeschrieben ist seit April diesen Jahres nur noch, eine kleine Fläche auf dem Grundstück für Kinder freizuhalten. Sah die alte Bauordnung noch „mindestens 150 qm“ als Spielfläche vor, sind es heute nur noch „mindestens 100 qm“. Vorher waren „Spiel- und Freizeiteinrichtungen einschließlich Sitzgelegenheiten“ sowie „für Kleinkinder … eine Sandkiste und zwei Spielgeräte…“ vorgeschrieben, nun sind keine Spielgeräte mehr gefordert.

Die SPD hatte zuletzt im März 2006 vor kinderfeindlichen Regelungen der neuen Hamburger Bauordnung gewarnt. Nun fingen offenbar Vermieter an, sie umzusetzen. Carola Veit: „Jetzt müssen Eltern mit Hilfe der Presse für ihre Kinder durchsetzen, was Ihnen der Senat und die CDU verweigert haben. Ein weiterer trauriger Beleg für die familienfeindliche Grundhaltung dieses Senats. Auch der „Familien-TÜV des Senats hat hier versagt“.

Veit weiter: „Wir hatten gefordert, weiterhin eine Mindestausstattung zu verlangen. In einem Antrag aus dem September 2005 (18/2946, siehe Anlage), den die CDU-Mehrheit abgelehnt hat, wollten wir die Vermieter außerdem verpflichten, private Kinderspielplätze auf Dauer in einem ordentlichen, sicheren Zustand zu erhalten, damit kein Kind zu Schaden kommt und unsere Hamburger Kinder Spielplätze haben, die ihren Namen verdienen. CDU und Senat haben sich damals bewusst gegen die Kinder entschieden“

Die Abgeordnete kündigte an, die Frage der privaten Kinderspielplätze erneut in der Bürgerschaft zu thematisieren. „Da wird man dann sehen, wie weit die neu entdeckte Kinderfreundlichkeit reicht. Kinder brauchen ein geeignetes Umfeld, um sich zu entwickeln. Kinderschutz fängt in der Sandkiste an!“

Anlage: Der Antrag aus dem September 2005

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 18/2946 vom 28. 09. 05

Antrag

der Abgeordneten Carola Veit, Werner Dobritz, Ingrid Cords, Barbara Duden, Dr. Andrea Hilgers, Aydan Özoguz, Erhard Pumm, Dr. Martin Schäfer, Rüdiger Schulz, Dr. Dorothee Stapelfeldt, Karin Timmermann, (SPD) und Fraktion

Betr.: Private Spielplätze sichern

Die Hamburgische Bauordnung schreibt in ihrer bisher gültigen wie auch in der jetzt vorgelegten neuen Fassung vor, dass bei der Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen bedarfsgerechte Spielflächen mit geeigneten Spielgeräten herzustellen sind.

Diese Vorschrift war und ist in mehrfacher Hinsicht problematisch:

Die auf privaten Spielflächen installierten Spielgeräte werden bei der Schlussbesichtigung im Rahmen der behördlichen Bauabnahme in der Regel nicht einbezogen. Prüffähige Bauvorlagen –etwa über die Verankerung höherer Spielgeräte, die Tragfähigkeit von Klettergerüsten und dergleichen – werden in der Regel nicht verlangt. Die Prüferinnen und Prüfer haben kein Instrumentarium, um Spielflächen verantwortlich und verbindlich abzunehmen. § 77 HBauO (n. F.) schafft hier keine wirksame Abhilfe.

Spielflächen, beim Neubau vorschriftsmäßig angelegt, werden häufig später zu anderen Zwecken genutzt. Formal ist dies die ungenehmigte Beseitigung baulicher Anlagen.

Jede zu Unrecht beseitigte Spielfläche macht Hamburg ein Stück weniger kinderfreundlich!

Mehrfach haben Untersuchungen unabhängiger Institute gezeigt, dass selbst Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, die – zumindest in der Theorie – regelmäßig von den Bezirksverwaltungen kontrolliert werden, erhebliche Gefahren für spielende Kinder bergen.

Eine solche Gefahr ist in noch viel stärkerem Maße bei Spielplätzen auf privaten Grundstücken gegeben, bei denen eine regelmäßige Kontrolle nicht stattfindet. Eine solche Gefahr lässt sich – insbesondere bei kleineren Kindern – auch nicht durch Verhaltensanweisungen (Verbote) wirksam ausschließen.

Insbesondere bei nicht eingefriedeten Grundstücken muss außerdem stets damit gerechnet werden, dass auch fremde Kinder aufgestellte Spielgeräte benutzen.

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine Regelungs- bzw. Überwachungsmöglichkeit darzustellen – z. B. im Rahmen der Hamburgischen Bauordnung –, mit der

1.1 das Vorhandensein und die Sicherheit von Spielflächen und die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der dort aufgestellten Geräte im Zuge der Bauantragsprüfung und der Bauabnahme festgestellt werden kann, sowie

1.2 die Unterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der betriebenen Spielgeräte

dauerhaft erreicht werden kann und

2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2005 zu berichten.

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