CDU beerdigt endgültig das Volkswahlrecht

Mit dem heute von der CDU-Bürgerschaftsmehrheit zur Abstimmung gestellten Gesetzesantrag wird der Schlusspunkt unter die Demontage des Volkswahlrechts gesetzt, fasst die GAL zusammen.

Nachdem das Verfassungsgericht Teile des CDU-Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hat, muss das Wahlrecht für die Wahlkreise neu geregelt werden. Ziel der CDU ist es, die Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung der künftigen Bürgerschaft auf ein Minimum zu begrenzen. Das sollen aber die Hamburgerinnen und Hamburger nicht merken, deswegen muss ein kompliziertes und schwer verständliches Wahlrechtsmodell aus Niedersachsen für den demokratischen Schein in den Wahlkreisen sorgen.

Die zu regelnde Frage ist, wie die Stimmen, die in einem Wahlkreis für eine Partei abgegeben werden, auf die Wahlkreiskandidaten dieser Partei umgerechnet werden. Der CDU-Gesetzentwurf sorgt dafür, dass diese Parteistimmen so gewichtet werden, dass die Stimmen, die für einzelne Personen auf der Wahlkreisliste abgegeben wurden, keine Auswirkungen haben. Zwar bleiben den Wählenden fünf Stimmen für die Abstimmung im Wahlkreis erhalten, die sie an bestimmte Personen vergeben können. Doch im Hintergrund sorgt ein Regelungsmonster dafür, dass diese Stimmen faktisch keinen Einfluss darauf haben, welcher der Kandidaten einer Partei im Wahlkreis in die Bürgerschaft einziehen wird.

Eine Modellrechnung der Experten von wahlrecht.de hat im Verfassungsausschuss ergeben, dass nur 2 von 71 Wahlkreisabgeordneten von den Wählenden bestimmt wurden, der Rest zog auf Parteivorschlag ein. Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher: „Der CDU-Entwurf ist ein riesiger Bluff. Er würde den Einfluss der Wählenden auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments zunichte machen. Damit würde das Volkswahlrecht endgültig gekippt. Übrig bleibt eine komplizierte Konstruktion, die nach Mitwirkung des Volkes aussieht, aber alle Macht bei den Parteien lässt.“

Die GAL-Fraktion schlägt in ihrem Gesetzentwurf daher vor, auf das Konstrukt einer Parteistimme ganz zu verzichten. Alle Stimmen sollen direkt auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden. Dieses Modell gleicht der Erststimme bei den Bundestagswahlen, die auch direkt für eine Person und nicht für eine Partei vergeben werden muss. Der GAL-Gesetzentwurf wurde ebenfalls in einer Simulation von wahlrecht.de getestet und hat gegenüber dem CDU-Gesetzentwurf deutlich mehr Einfluss für die Wählenden ergeben.

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