Beamte: Lesben und Schwule werden gleichgestellt

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt, dass der Hamburger Senat im Beamtrecht keinen Unterschied mehr machen will zwischen Lebenspartnerschaftsgesetz und Ehe.

Anlässlich der heutigen Debatte über die Aufhebung des Hamburger Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes wird der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Farid Müller, in der Bürgerschaft eine politische Bilanz zum Lebenspartnerschaftsgesetz ziehen.

In der letzten Woche hatte der Senat Eckpunkte eines Gesetzentwurfes für ein neues Landesbeamtengesetz beschlossen. Darin werden Lebenspartnerschaften vollständig mit der Ehe gleichgestellt. Der Gesetzentwurf wird nun an die Verbände zur Anhörung zugeleitet und anschließend vom Senat verabschiedet und von der Bürgerschaft beschlossen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Hamburger Landesrecht die letzte Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft beseitigt. Das zeigt, dass die Koalition aus GAL und CDU aktive Bürgerrechtspolitik für Lesben und Schwule gestaltet. Bereits im Dezember hatte der Senat sich im Bundesrat für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe im Bundesdienstrecht eingesetzt.

„Der SPD ist es bis heute nicht gelungen, die Diskriminierung im Bundesdienstrecht zu beseitigen. Auch bei der Erbschaftssteuerreform hat die SPD einen Kompromiss akzeptiert, der weiterhin die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe beinhaltet“, kritisierte Müller.

Müller weiter: „Ich begrüße den Gesetzentwurf des Senats. Er zeigt, dass Grüne und CDU gemeinsam eine modernere Bürgerrechtspolitik gestalten, als SPD und CDU in der großen Koalition. Der Senat setzt auf Bürgerrechte für alle.“

Mit dem Hamburger Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz von 2001 wurden die Standesämter für die Schließung von Lebenspartnerschaften zuständig. Dies ist seit dem 1. Januar Bundesrecht. Daher wird das hanseatische Gesetz gegenstandslos und kann jetzt aufgehoben werden.

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