Baubehörde: Will Senat jetzt alles vertuschen?

Der Skandal um den Verkauf der Baubehörde an die Garbe-Gruppe, die als Großspender bei der CDU gelistet ist: Unter dem Druck der Öffentlichkeit zog von Beust den Deal zurück. Damit, so wohl die Absicht, ist er auch aus der öffentlichen Diskussion. Das passt der GAL nicht – sie fordert eine Befassung in der Kommission für Bodenordnung, um Hintergründe aufzuklären.

„Die Devise ist Tarnen, tricksen, täuschen, aber so leicht bekommt von Beust die Kuh nicht vom Eis“, sagt Claudius Lieven, stadtentwicklungs­politischer Sprecher der GAL Bürgerschaftsfraktion, zur gestrigen Erklärung des Senats, er werden den Antrag auf Anhandgabe der Baubehörde ohne Ausschreibung zurückziehen. Damit wird eine Diskussion und Aufklärung des Vorgangs durch die Kommission für Bodenordnung verhindert. Die GAL fordert nun, dass die Kommission trotzdem mit dem Vorgang befasst wird. „Sollten die parlamentarischen Gremien an der Befassung mit diesem Vorgang gehindert werden, müssen die Ermittlungen von der Justiz weitergeführt werden“, sagt Lieven.

Am Montag hatte die Finanzbehörde verkündet, die Kommission für Bodenordnung werde über den Antrag des Senates beraten und sei Herrin des Verfahrens. Gestern Abend erklärt der Senat dann, er wolle diesen Antrag zurückziehen. Das bedeutet, dass der Kommission kein Antrag mehr zur Beratung vorliegen würde. Damit versucht der Senat, die Aufklärung der offenen Fragen durch den Grundstücksausschuss der Kommission zu verhindern. Denn dort würden Vertreter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, der Liegenschaft, der Hamburgischen Wirtschaftförderung und der VHG, also die Verwaltungsgesellschaft Hamburgischer Gebäude, die den Komplex 2006 unter Wert an die Liegenschaft zurückverkaufen musste, zu den aufgetretenen Widersprüchen Stellung nehmen müssen

Gleichzeitig verstrickt sich die Finanzbehörde immer tiefer in diese Widersprüche. Die gestern aufgestellte Behauptung, es gäbe eine aktualisierte Wertbeurteilung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, ist falsch. Deshalb konnte die Behörde eine solche auch nicht vorlegen.

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