Ab 1. April: Registrierungspflicht für Ferienwohnungen

Im Oktober 2018 hat die Hamburgische Bürgerschaft eine Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt worden ist. Wer Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchte, muss sich vorher registrieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Wohnungen in Hamburg auch tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt.

Solche Zweckentfremdungen verringern das Wohnraumangebot und können Auswirkungen auf intakte Nachbarschaften und sowie die Lebensqualität im Quartier haben. Für die Registrierung von rechtmäßigen Vermietungen wurde eigens ein Onlinedienst entwickelt, über den man leicht und schnell und ohne Gebühr eine Wohnraumschutznummer erhält, die ab dem 1. April 2019 bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum angegeben werden muss.

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt und Bezirksamtsleiterin Liane Melzer haben der Öffentlichkeit das neue Online-Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen vorgestellt. Bereits 2.448 Wohnraumschutznummern wurden bis zum 20. März registriert.

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Der Wohnraumschutz stellt sicher, dass Wohnungen auch wirklich zum Wohnen genutzt werden können. Deswegen haben wir das Hamburger Zweckentfremdungsrecht verschärft und die Registrierungspflicht eingeführt. Einfach und bequem können sich die Vermieterinnen und Vermieter mit unserem neuen Onlinedienst registrieren lassen. Wohnraum in Hamburg muss bezahlbar bleiben, das ist seit 2011 eines der wichtigsten Anliegen des Hamburger Senats. Aus diesem Grund betreiben wir eine aktive Wohnungspolitik. Ein Baustein davon ist der Schutz des Wohnungsbestands.“

Bezirksamtsleiterin Dr. Liane Melzer: „Es kommt immer noch viel zu häufig vor, dass Wohnraum als Ferienwohnung langfristig zweckentfremdet wird. Das neue Wohnraumschutzgesetz schafft hier Transparenz und sorgt dafür, dass der ohnehin knappe Wohnraumbestand auch wirklich den Hamburgerinnen und Hamburgern zur Verfügung steht.“

Bereits in der Übergangsphase seit dem 1. Januar 2019 sind schon viele Registrierungen bei den Bezirksämtern eingegangen. Ab dem 1. April 2019 dürfen Anzeigen für Ferienwohnungen in Wohnungen nur noch mit Wohnraumschutznummer veröffentlicht.

Die Stadt Hamburg hat eigens einen Onlinedienst entwickelt, um Bürgerinnen und Bürger bei der Registrierung zu unterstützen. Damit steht für die Registrierung ein schlankes Verfahren zur Verfügung. Mit der DigitalFirst-Strategie möchte die Stadt Hamburg bis 2022 alle in Frage kommenden Dienstleistungen der Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als Onlineservice zur Verfügung stellen. 

Weitere Informationen zum Wohnraumschutzgesetz sowie zur Online-Registrierung der Wohnraumschutznummer finden Sie auf unserer Website: www.hamburg.de/wohnraumschutz

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