Senat lässt Kusch freie Hand

Der Senat verweigert Maßnahmen, um den ehemaligen CDU-Justizsenator Roger Kusch an der Anwendung seines Selbsttötungsapparates zu hindern. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des SPD-Rechtspolitikers Rolf-Dieter Klooß hervor.

Klooß hatte zuvor gefordert, die Behörden müssten – vergleichbar einer „Gefährderansprache“ gegenüber politischen Extremisten oder potenziellen Straftätern – auf den ehemaligen Justizsenator einwirken, den von ihm angekündigten ersten Einsatz des Gerätes zu unterlassen.

Klooß kritisierte Sichtweise und Entscheidung des Senats: „Die Ansicht, von Kusch und seiner Tötungsmaschine gehe keine konkrete Gefahr aus, ist nicht nachvollziehbar. Der Mann hat öffentlich erklärt, dass er den ersten Einsatz begleiten werde und es über 100 Interessenten gebe“, so Klooß.

Zuvor hatte der Senat mitgeteilt, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Ex-Senator eingestellt worden sei und keine konkrete Gefahr vorliege, dass der von Kusch entworfene Selbsttötungsapparat zur Anwendung kommen werde. Auf die Frage, welche Schritte der Stadt zur Verfügung stehen, um einen Einsatz der Maschine zu untersagen, antwortete der Senat: „Keine“. Auf die weitere Frage, ob man sich mit Kusch vorsorglich in Verbindung gesetzt habe, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen, antwortete der Senat, dass mangels strafrechtlicher Relevanz sowie fehlender konkreter Gefahr keine Maßnahmen getroffen worden seien.

Im Hinblick auf die nicht erfolgte „Gefährderansprache“ sagte Klooß: „Wie wollen die Behörden sicherstellen, dass nicht bald Pläne für einen Einsatz der Maschine in die Tat umgesetzt werden, wenn sie sich noch nicht einmal mit demjenigen persönlich auseinandersetzen, der die Maschine bereits der Öffentlichkeit vorgestellt hat? Offenbar nimmt man Kusch und seine Absichten nicht ernst. Das ist fahrlässig und gefährlich.“

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