Künstlersozialabgabe sinkt erneut

Die Künstlersozialabgabe wird ab dem 1. Januar 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent gesenkt. Damit ist es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gelungen, die Künstlersozialabgabe bereits im zweiten Jahr in Folge zu reduzieren (2017 sank die Künstlersozialabgabe von 5,2 auf 4,8 Prozent).

Dazu erklärt Burkhard Blienert, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Kultur und Medien:

„Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Künstlersozialkasse (KSK) mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom 30. Juli 2014 gestärkt und zukunftsfest gemacht. Mit dem Gesetzesvorhaben reagierte die Bundesarbeitsministerin auf den rapiden Anstieg der Künstlersozialabgabe von 3,9 Prozent im Jahr 2012 auf 5,2 Prozent im Jahr 2014. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den abgabepflichtigen Verwerterinnen und Verwertern sorgen für eine gerechtere Lastenverteilung und solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse.

Mit der Reform der Künstlersozialversicherung hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode ein wichtiges kultur- und sozialpolitisches Vorhaben durchsetzen können. Wir haben die Künstlersozialversicherung langfristig auf sichere Beine stellt und damit die soziale Absicherung der Kulturschaffenden und Kreativen in Deutschland nachhaltig verbessert.“

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