Vorläufiger Baustopp für Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Anwohnern gegen eine Flüchtlingsunterkunft in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt an der Sophienterrasse stattgegeben. Die SPD-Fraktion bedauert das Urteil und begrüßt die Entschiedung des Bezirksamtes, Beschwerde dagegen einzulegen.

Zur Begründung des Urteils hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Die Antragsteller, deren Grundstücke in dem gleichen Baublock wie die geplante Einrichtung liegen, könnten sich auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen. Der geltende Bebauungsplan weise das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Bei der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Art und Weise handele es sich nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung. Für eine Wohnnutzung fehle es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts. Eine Wohnnutzung setze ferner ein Mindestmaß an Intimität voraus. Hieran fehle es ebenfalls. Als Anlage für soziale Zwecke sei die geplante Einrichtung in dem behördlich genehmigten Umfang in einem besonders geschützten Wohngebiet unzulässig. Denn es handele sich nicht nur um eine kleine Anlage.
Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht zulässig.

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: „Es gehört zum Rechtsstaat, dass man Entscheidungen auch dann akzeptieren muss, wenn sie einem nicht passen. Es ist richtig und konsequent, dass das Bezirksamt sofortige Beschwerde eingelegt hat. Wir müssen in ganz Hamburg die Herausforderung der Unterbringung von Flüchtlingen gemeinsam stemmen. Das gelingt nur, wenn alle Quartiere einen Beitrag leisten – auch und gerade vermeintlich besser gestellte Stadtteile. An vielen Stellen in der Stadt, zum Beispiel in den Walddörfern am Volksdorfer Grenzweg, gelingt das – gemeinsam mit Freundeskreisen, Initiativen und Nachbarn vor Ort. Es bleibt unser Ziel, Unterkünfte möglichst gerecht zu verteilen und die soziale Balance im Rahmen der verfügbaren Flächen zu wahren. Das kürzlich auf Hamburger Initiative erleichterte Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte wird uns dabei helfen. Jeder kann und sollte vor Ort einen Beitrag leisten – durch konkrete Hilfe statt durch eine Klage dagegen. Angesichts der Not vieler Flüchtlinge sollte sich jeder fragen, ob der eigene ‚Gebietserhaltungsanspruch‘, auf den das Verwaltungsgericht in Harvestehude seine Entscheidung gegründet hat, auch mal zurückstehen kann. Denn die nach Hamburg kommenden Flüchtlinge gut unterzubringen, ist nicht nur unsere gesetzliche, sondern auch unsere humanitäre und moralische Pflicht. Hamburg ist und bleibt eine solidarische Stadt!“

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