Grünes Licht für die Elbvertiefung

Grünes Licht für die Hafenarbeitsplätze: Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel und die Wirtschaftsbehörde haben den Planfeststellungsbeschluss für die „Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe“ erlassen – heute erhielten die Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und die Hamburg Port Authority die zum Bau notwendigen Unterlagen.

Mit der heutigen Übergabe des Beschlusses an die beiden Vorhabenträger, das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und die Hamburg Port Authority, liegt jetzt die Genehmigung zum Bau vor.

Voraussetzung dafür war das Einvernehmen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg für die Belange der Landeskultur und Wasserwirtschaft.

Zum Schutz von Natur und Umwelt haben die beiden Planfeststellungsbehörden in dem über 2.500 Seiten starken Beschluss zusätzliche Regelungen getroffen. So wird beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Elbe eingeführt. Darüber hinaus werden zahlreiche Auflagen angeordnet, die die verschiedenen Interessen von Anliegern, Obstbauern und Fischern berücksichtigen sowie Umwelt, Deichsicherheit, Nebengewässer und Häfen schützen. Um die Eingriffe in Natur- und Landschaft auszugleichen, wurden im Beschluss 15 Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

Parallel zum Planfeststellungsverfahren hat sich der Bund mit den niedersächsischen Deichverbänden und dem Land Schleswig-Holstein über eine Neuregelung der Deichuferunterhaltung verständigt. Auch mit den Sielbetreibern und mit dem Wasserbereitstellungsverband Niederelbe wurden einvernehmliche Lösungen gefunden. So werden z. B. die Belange des Obstbaus und der Landwirtschaft durch zusätzliche Schutzauflagen berücksichtigt.

In der Zeit vom 25. Mai bis 07. Juni 2012 wird der Planfeststellungsbeschluss in den Gemeinden entlang der Unter- und Außenelbe ausliegen. Dies wird rechtzeitig in den lokalen Tageszeitungen bekannt gegeben. Nach Ende der Auslegung sind innerhalb eines Monats Klagen beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Vor Ablauf dieser Klagefrist wird mit den Vertiefungsarbeiten nicht begonnen werden

Der Planfeststellungsbeschluss und die Bekanntmachung stehen auch im Internet zur Verfügung:

http://www.wsd-nord.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/index.html

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