Zweite Sammelklage gegen E.on Hanse

Auch die Gaspreis-Vorbehaltszahler wollen Geld vom Energieversorger E.on Hanse zurück bekommen. Die Verbraucherzentrale bietet ihnen an, das ganz ohne Prozessrisiko einzuklagen – allerdings nicht ganz uneigennützig.

Die Verbraucherzentrale Hamburg will für Widerspruchskunden des Gasversorgers E.on Hanse eine neue Sammelklage erheben. Aufgerufen sind Kunden, die unter Protest die verlangten Preise gezahlt haben. Diesen „Vorbehaltszahlern“ steht nach der Verbraucherzentrale als Folge des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.Oktober 2009 ein Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beträge zu. „Viele Vorbehaltszahler haben uns um Hilfe gebeten, weil sie nicht allein gegen E.on vorgehen können oder wollen. Jetzt bündeln wir die Ansprüche und setzen sie durch“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale.

Das Landgericht hatte in der Entscheidung vom 27. Oktober die E.on-Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt. Insgesamt 54.000 Kunden haben nach Angaben von E.on Hanse-Anwälten Widerspruch gegen die Preisbestimmungen erhoben. Davon hat der größte Teil – nach Schätzungen der Verbraucherzentrale knapp 50.000 – nicht Geld einbehalten, sondern das Verlangte unter Protest und Vorbehalt gezahlt. Diese Zielgruppe ruft die Verbraucherzentrale nun zur Sammelklage auf.

Anders als bei der ersten Sammelklage von 54 Gaskunden wird die Verbraucherzentrale selbst Klägerin sein. Die Verbraucher sollen der Verbraucherzentrale ihre Ansprüche abtreten. Diese übernimmt das gesamte Prozessrisiko und behält dafür nach Abschluss des Prozesses die Hälfte der möglicherweise erzielten Erstattungsbeträge.

Die Aufforderung richtet sich an Kunden in dem Tarif „KlassikGas“. Diese sollen einen Fragebogen mit einer Abtretungserklärung bis zum
14. Dezember 2009 abgeben. Der Fragebogen ist im Internet unter www.vzhh.de oder im Infozentrum (Mo – Fr 10 – 18 Uhr) erhältlich. Man kann sich den Fragebogen auch zuschicken lassen (Fax 24 832-290).

Die Klage soll wegen möglicher Verjährung bis zum 31. Dezember 2009 beim Landgericht Hamburg eingereicht werden. Dadurch können noch bis ins Jahr 2006 zurückreichende Erstattungsansprüche einbezogen werden

„Ein Unternehmen, das Verträge mit unwirksamen Preisklauseln im Bestand hat, sollte seine Kunden von sich aus entschädigen. Nicht so E.on Hanse. Dann muss eben nachgeholfen werden“, sagt Hörmann.

Ein Gedanke zu „Zweite Sammelklage gegen E.on Hanse“

  1. Am 11.07.05 habe ich der E.ON Hanse AG mitgeteilt, dass ich meine Zahlungen nur unter Vorbehalt bezahle.
    Der Vorbehalt erfolgte, da für den August 2005 eine angekündigte Gaspreiserhöhung angekündigt wurde.
    Ein Schreiben an E.ON Hanse AG liegt vor.
    Mit freundlichem Gruß
    Jörn Herrmann

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