Wilhelmsburger Reichsstraße verlegen oder nicht?

Heute beginnt die Erörterung im Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße an die Bahntrasse. Der Senats setzt auf den Dialog mit den Bürgern.

Die Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger haben die Planung zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße von Beginn an aktiv begleitet. Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Dem Bedürfnis nach Beteiligung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess kommen wir weiterhin gerne nach. Auch nach dem Erörterungstermin wird es die Gelegenheit zu offener Diskussion geben mit dem Ziel, möglichst einvernehmliche Lösungen für alle Beteiligten zu finden.“

Am Montag beginnt die Erörterung im Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf einer Strecke von etwa fünf Kilometern an die Bahntrasse. Dieses Projekt und der damit verbundene Lärmschutz für die Wilhelmsburger Bevölkerung sind wichtige Ziele für diese Legislaturperiode. Gleichermaßen wichtig ist es, die Bevölkerung und die Öffentlichkeit umfassend zu beteiligen. Seit dem Regierungswechsel haben bereits zahlreiche intensive Diskussions- und Informationsveranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort stattgefunden.

Der Erörterungstermin dient der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen zu dem Vorhaben erhoben haben. Damit ist derPlanungsprozess jedoch nicht abgeschlossen.

Auch nach der Erörterung werden die Bürgerinnen vor Ortan dem Planungsverfahren ernsthaft beteiligt werden. Dazu kann auf Wunsch der örtlichen Gremien ein Rahmen geschaffen werden, in dem derPlanungsstand nach dem Erörterungsterminmit den Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburgernoffen diskutiert und bewertet werden kann. In diesem Rahmen sollen auch Fragen der Realisierbarkeit von Alternativen z.B. zur Lage der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Mitte sowieggf. weitere offene Fragen überzeugend geklärt werden. Sollten als Ergebnis der Planerörterungoder der nachfolgenden Beteiligung Planänderungen erforderlich werden, müssen diese umgehendin die Planung aufgenommen werden, auch wenn in der Folge eine neue Auslegung und Erörterung notwendig wird.

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