Wer hat, dem wird gegeben…

WEIHN_GESCHENKE.jpegIm November steht in vielen Betrieben und in der Verwaltung die Auszahlung der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) an. Bittere Pille für alle, die ohnehin wenig verdienen oder gar arbeitslos sind: Sie schauen oftmals in die Röhre.

„Ein sicherer Rechtsanspruch besteht nur, wenn es verbindliche tarifliche Regelungen dazu gibt“, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Hier wird die Wichtigkeit von Tarifvereinbarungen einmal mehr deutlich. Im Gegensatz zu nicht tarifgebundenen Betrieben, wo Sonderzahlungen oft vom Gutdünken des Chefs abhängen, haben tarifgebundene Beschäftigte einen Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld, wie es im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Zahlt der Arbeitgeber weniger als vereinbart, sollten die Betroffenen den Sachverhalt mit Hilfe ihres Betriebs/Personalrats klären; ggf. können sie vor dem
Arbeitsgericht klagen.“

Auch ein gekündigter Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld entbinde nicht von der Zahlung, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. Weitere Tipps siehe DGB Hintergrund: Weihnachtsgeld – tarifliche und rechtliche Ansprüche, abrufbar unter _www.dgb-hamburg.de_ (http://www.dgb-hamburg.de) , Rubrik Infomaterial und Tipps (auch im Anhang).

In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Vielfach hängt die Zahlung aber von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab. Tarifliche Öffnungs- und Härtefallklauseln, wonach der tarifliche Mindestanspruch aufgestockt oder abgesenkt werden kann, nehmen zu – im Gegenzug verpflichten sich die Unternehmen zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. So zum Beispiel in der Metall- oder Druckindustrie oder im Einzelhandel.

Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die Höhe fällt je nach Tarifbereich sehr unterschiedlich aus – hier einige Bespiele für Deutschland West aus dem WSI-Tarifarchiv:

Zwischen 90 und 120 % erhalten etwa die Beschäftigten im Bankgewerbe,

bei der Süßwarenindustrie sind es zwischen 80 und 120 %,

im Bauhauptgewerbe bekommen Angestellte 55 %, die Arbeiter 93 %,

Versicherungen zahlen 80 %,

der Öffentliche Dienst 82 %,

die Metallindustrie zwischen 25 und 55 %.

Und als wäre es nicht schon bitter genug, dass Gebäudereiniger mit oftmals nur um die 5 Euro pro Stunde entlohnt werden, gehen sie auch noch beim Weihnachtsgeld komplett leer aus.

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