Weil Arbeit arm macht: 300 Millionen vom Staat

In Hamburg muss der Staat Arbeitnehmern, geringfügig Beschäftigten und Selbstständigen rund 300 Millionen Euro an Hilfen zahlen, weil deren Löhne und Einkommen zum Leben nicht ausreichen. Darunter sind fast 9000 Vollzeit-Arbeitnehmer, die mit 76,3 Millionen Euro unterstützt werden müssen. „Diese Subvention belohnt die Unternehmen, die niedrige Löhne zahlen“, so der DGB Nord.

In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt muss der Staat Arbeitnehmern, geringfügig Beschäftigten und Selbstständigen sogar rund eine Milliarde Euro an Hilfen zahlen.

Dort muss der Staat vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit 252 Millionen Euro unterstützen, weil der Lohn nicht reicht. Wird die Hartz IV-Unterstützung für Teilzeitbeschäftigte hinzugezählt, erhöhen sich die Hilfen um 178 Millionen Euro. Den ausschließlich geringfügig Beschäftigten muss der Staat in den drei norddeutschen Bundesländern mit 470 Millionen Euro unter die Arme greifen, um ihnen ein gesellschaftliches Existenzminimum zu bieten. Das geht aus einer Berechnung der Daten der Arbeitsagentur durch den DGB Nord hervor.

Und: Was oft nicht beachtet wird, ist die Tatsache, dass der Staat im Norden außerdem rund 117 Millionen Euro aufwenden muss, um selbstständige Erwerbstätige in „Kümmerexistenzen“ zu unterstützen.

Die Zahl der Hartz IV unterstützten Vollzeitbeschäftigten ist in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern von 2007 bis 2010 zurück gegangen, während sie in Hamburg angestiegen ist. Die Zahl der teilzeitbeschäftigten Hartz IV-Empfänger ist in allen drei Ländern gestiegen und die der selbstständigen Armuts-Erwerbstätigen hat sich deutlich erhöhlt.

„Armut trotz Erwerbstätigkeit kommt dem Staat, den Steuerzahlern teuer zu stehen“, erklärt Uwe Polkaehn, Bezirksvorsitzender des für Norddeutschland zuständigen DGB Bezirk Nord, zu diesen Daten der Bundesagentur für Arbeit. „Diese Subvention belohnt die Unternehmen, die niedrige Löhne zahlen. Der DGB Bezirk Nord wird sich weiter aktiv dafür einsetzen, damit es bald möglichst einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt.“

Die Zahlen:

Hartz IV unterstützte Vollzeit: In Schleswig-Holstein 10.576 Personen mit 80,6 Mio. € (2007: 12.493 Personen mit 91,5 Mio. €), in Hamburg 8.955 Personen mit 76,3 Mio. € (2007: 8.563 Personen mit 61,5 Mio. €) und in Mecklenburg-Vorpommern 15.374 Personen mit 94,9 Mio. € (2007: 21.633 Personen mit 142,9 Mio. €).

Hartz IV unterstütze Teilzeit: In Schleswig-Holstein 8.457 Personen mit 60,5 Mio. € (2007: 7.358 Personen mit 52,9 Mio. €), in Hamburg 8.478 Personen mit 69,7 Mio. € (2007: 6.743 Personen mit 55,7 Mio. €) und in Mecklenburg-Vorpommern 7.999 Personen mit 48,0 Mio. € (2007: 6.730 Personen mit 40,6 Mio. €).

Hartz IV unterstützte ausschließlich geringfügig Beschäftigte: In Schleswig-Holstein 18.241 Personen mit 194,0 Mio. € (2007: 15.787 Personen mit 163,7 Mio. €), in Hamburg 9.827 Personen mit 111,6 Mio. € (2007: 8.784 Personen mit 96,6 Mio. €) und in Mecklenburg-Vorpommern 16.409 Personen mit 163,9 Mio. € (2007: 13.072 Personen mit 126,8 Mio. €).

Hartz IV unterstützte selbstständige Erwerbstätige: In Schleswig-Holstein 4.028 Personen mit 43,4 Mio. € (2007: 2.286 Personen mit 23,6 Mio. €), in Hamburg 3.259 Personen mit 34,4 Mio. € (2007: 1.677Personen mit 17,6 Mio. €) und in Mecklenburg-Vorpommern 4.075 Personen mit 39,3 Mio. € (2007: 2.835 Personen mit 27,1 Mio. €).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Geldleistungen an Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Nürnberg, Dezember 2011

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