Wegegesetz: SPD will Bürger beteiligen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will beim Bau von Straßen oder Gehwegen eine moderne Bürgerbeteiligung. „Unser Ziel sind Straßenbauplanungen, die bei Anwohnern auf größtmögliche Akzeptanz stoßen. Hierzu sollen sie früh in den Planungsprozess mit einbezogen werden. Sie müssen über die auf sie zukommenden Kosten informiert werden“, sagt Ole Thorben Buschhüter, Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses.

In der morgigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird die SPD einen Antrag vorlegen, in dem Eckpunkte für eine Novellierung des Gesetzes formuliert sind. „Der Antrag der Koalitionsfraktionen, das Gesetz lediglich einer Prüfung unter Umwelt- und Verkehrsgesichtspunkten zu unterziehen, reicht nicht“, sagt Andy Grote, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Hintergrund: Die in vielen Wohnstraßen noch nicht erfolgte, aber vom Rechnungshof angemahnte so genannte endgültige Herstellung öffentlicher Wege führt oft zu Konflikten mit Anliegern – nicht zuletzt, weil sie bis zu 90 Prozent der Kosten zu tragen haben. „Wir wollen das ändern. Außerdem wollen wir bei Wohnstraßen den Ausbaustandard Kosten dämpfend auf das absolut notwendige Maß reduzieren.“

Konkret schlagen die Sozialdemokraten folgende Eckpunkte vor:

* Anlieger sollen bereits bei der Straßenbauplanung beteiligt werden. Die Wegeaufsichtsbehörde soll eine Planungsvariante vorstellen und hierzu möglichst auch günstige Alternativen benennen. Die Anwohner sollen – so will es die SPD – im Falle einer wesentlichen Änderung der Ausbauplanung die Planungsunterlagen einsehen können. „Wir wollen, dass diese Menschen Stellung zu dem nehmen können, was vor ihrer Tür geschieht“, sagte Grote. „Die Menschen sollen Einwände äußern und Vorschläge machen können. Die Resultate dieser Bürgerbeteiligung sollen in die Entscheidung über die Baumaßnahmen einfließen.“

* Wenn die Anlieger für die Kosten einer Straßenbaumaßnahme zahlen müssen, sollen sie rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten über die Details und über die Höhe der zu erwartenden Kosten informiert werden.

* Art und Umfang der ersten Anlage sowie des Ausbaues eines öffentlichen Weges sollen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Aufwand für die technische Ausführung soll dabei so gering wie möglich gehalten werden. Es soll ein möglichst geringer Versiegelungsgrad angestrebt werden.

* Die zuständige Bezirksversammlung soll vor der Entscheidung über die Ausbauvariante beteiligt werden.

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