Wahlrecht: Beust sagte Unwahrheit

WAHLphotocase.jpegDer CDU-Senat hat sich – entgegen öffentlichen Aussagen des Ersten Bürgermeisters – aktiv an den Änderungen des durch den Volksentscheid beschlossenen Wahlrechts beteiligt. Und, entgegen öffentlichen Aussagen der CDU-Spitze: Zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz gab es keinen Anlass. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Dressel (SPD) hervor.

Bürgermeister von Beust hatte demgegenüber wiederholt betont, die umstrittenen Gesetzänderungen seien alleinige Sache des Parlaments. Die umstrittene CDU-Wahlrechtsänderung tritt morgen in Kraft. Die Justizbehörde veröffentlichte das Gesetz heute im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt.

So hat die Finanzbehörde bereits im Sommer 2006 die CDU-Bürgerschaftsfraktion bei ihrem Vorhaben beraten, das Gesetze zu ändern. Auch die Justizbehörde war in das Verfahren eingebunden. Sie hat das Gesetz vor dem endgültigen Beschluss geprüft und Korrekturanregungen gemacht.

„Die Menschen in Hamburg haben es ohnehin erkannt. Und jetzt müssen Senat und Bürgermeister einräumen, dass von Beust und seine Senatoren sich bei der Wahlrechtsdemontage selbst die Finger schmutzig gemacht haben“, sagte Dressel am Freitag. Von Beust sei überführt und könne nicht weiter so tun, als habe er mit dem „Angriff auf eine demokratisch getroffene Mehrheitsentscheidung“ nichts zu tun.

Die Antwort des Senats offenbart – so Dressel – eine weitere Unwahrheit in der Debatte um das Wahlrecht. „Die CDU-Fraktion hat immer wieder betont, dass das vom Volk beschlossene Wahlrecht verfassungswidrige Teile enthalte, weshalb es die „parlamentarische Verantwortung“ gebiete, diese Teile zu ändern.

Der CDU-Senat muss nun in seiner Antwort das Gegenteil einräumen. Er gesteht ein, dass „für verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen das Initiativen-Wahlrecht, die einer Verkündung des Gesetzes im Wege gestanden hätten, „kein Anlass gesehen“ wurde.

Dressel: „Damit ist klar, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Initiativen-Wahlrecht, die einer Verkündung des Gesetzes im Wege gestanden hätten, habe es nicht gegeben“, sagte Dressel. „Die Argumentation der CDU-Fraktion bricht in sich zusammen. Es ging ihr nicht um ehrbare verfassungsrechtliche Bedenken, sondern um durchsichtige parteipolitische Motive.“ Er warf der CDU-Fraktion vor, die Hamburgerinnen und Hamburger bei der Wahlrechtsänderung „nach Strich und Faden belogen“ zu haben.

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