Wahlrecht: Auch CDU hat gelogen

WAHLphotocase.jpegIn einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der SPD gibt der Senat zu, dass er bereits nach dem Volksentscheid 2004 das Volkswahlgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen hat. Ergebnis: Es gab keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Damit fällt das Hauptargument der CDU für die Abschaffung des Volkswahlrechts in sich zusammen, meint auch die GAL.

Trotz des vorliegenden Ergebnisses hatte die CDU-Fraktion weiter geäußert, dass sie Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Volkswahlrechts habe. Dies trug beispielsweise in der Debatte zum Gesetz der CDU-Abgeordnete van Vormizeele vor. Noch im Oktober dieses Jahres begründete der CDU-Fraktionschef Reinert in einem Brief an 33 Hamburger Prominente die Wahlrechtspläne der CDU mit verfassungsrechtlichen Bedenken.

Dazu Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist unglaublich, wie die CDU Parlament und Volk getäuscht hat. Es gab und gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Volkswahlrecht. Bei den CDU-Wahlrechtsänderungen hingegen gibt es aber mehr als gute Gründe, diese als verfassungswidrig zu bewerten. Im Gegensatz zur CDU-Bürgerschaftsfraktion wird die GAL-Fraktion nicht zu feige sein, diese vom Hamburger Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.“

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