Volksbegehren: Erst 18.000 Unterschriften!

WAHLphotocase.jpegErst rund 18.000 Unterschriften sind bisher für die beiden Volksbegehren abgegeben worden, davon 3.000 per Briefwahl. Erforderlich sind rund 63.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner – und die Zeit drängt. Rund 50.000 Hamburgerinnen und Hamburger hatten Briefwahlunterlagen abgefordert. Jetzt gilt es: Unterschreiben, frankieren, ab in den Postkasten! Ein Schreiben der Initiatoren können Sie hier

Volksbegehren: „Wir müssen noch mehr trommeln!“ – 18.000 Unterschriften

Jeweils 18.000 Hamburgerinnen und Hamburger haben sich laut Mitteilung des Landeswahlamts in der ersten Woche für die beiden Volksbegehren zur Rettung und Stärkung des Volksentscheids eingetragen. Darunter sind erst 3000 Briefeintragungen, obwohl rund 50 000 Bürgerinnen und Bürger sie beantragt haben. Vor allem an sie appelliert das Bündnis „Rettet den Volksentscheid“, die roten Umschläge mit den ausgefüllten rosafarbenen
und weißen Formularen rechtzeitig abzuschicken – auch wenn die Aufforderung, die Sendung zu frankieren, von vielen Menschen als Zumutung empfunden wird.

„Wenn wir diese beiden Volksbegehren nicht schaffen, ist die Volksgesetzgebung in Hamburg tot. Wir haben jetzt noch zwei Wochen Zeit, um die restlichen 45.000 gültigen Unterschriften
zusammen zu bekommen“, so Bündnissprecherin Angelika Gardiner. „Wenn wir nach der positiven Stimmung in der Stadt gehen, haben wir eine reelle Chance, dieses Ergebnis zu schaffen. Aber es wird nicht einfach sein. Da wir nicht auf der Straße sammeln dürfen, heißt das für uns: Wir müssen noch mehr trommeln und noch mehr Menschen motivieren, ihre
Briefwahlunterlagen abzuschicken oder sich trotz der unfreundlichen Eintragungszeiten von 10 bis 16 Uhr auf die Bezirksämter zu bemühen.“

Noch laufe auch bei der Briefeintragung, so Gardiner, nicht alles rund. „Bei uns rufen täglich Leute an, die ihre Briefwahlunterlagen schon vor zwei bis drei Wochen beantragt haben und sie bis heute nicht bekommen haben. Das grenzt an eine willkürliche Verkürzung der Eintragungsfrist durch die Behörde.“

Wie berichtet, geht es bei den beiden Volksbegehren bis zum 5. März darum, in Zukunft Volksentscheide für den Senat verbindlicher zu machen und um bürgerfreundlichere Verfahren bei Volksabstimmungen. So soll es künftig wieder möglich sein, Unterschriften für Volksbegehren auf Straßen und öffentlichen Plätzen zu sammeln. Senat und CDU-Bürgerschaftsmehrheit hatten erst 2005 die Volksgesetzgebung drastisch erschwert – angeblich mit dem Ziel, das Verfahren „schlanker und effizienter“ zu machen.

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