Verfassungsgericht: Mehrheit stützt CDU

photocaseJUSTIZ.jpegDie Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL bedauern das heutige Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts über die Ausweitung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Protokoll-Affäre (hier als PDF zum Download). Mit Mehrheit hatte das Gericht den Antrag der Opposition abgewiesen.

„Der Richterspruch ist über den heutigen Tag hinaus ein schwerer Einschnitt für Untersuchungsausschüsse in Hamburg. Wir müssen akzeptieren, dass das Hamburgische Verfassungsgericht sich von den über Jahrzehnte anerkannten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Minderheiten in Untersuchungsausschüssen abgewendet hat“, erklären Dr. Andreas Dressel, Obmann der SPD-Fraktion im PUA, und Christian Maaß, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GAL-Fraktion.

Hintergrund: Die beiden Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL hatten das höchste Hamburger Gericht im Rahmen eines so genannten Organstreitverfahrens angerufen, nachdem die CDU-Fraktion den Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ausgeweitet hatte. Die Oppositionsparteien argumentierten, dass es im Untersuchungsausschuss allein darum gehen solle, ob der Senat die Arbeit des Untersuchungsausschusses zur Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße durch die Beschaffung von vertraulichen Unterlagen behindert hat. Zwei Rechtsgutachten der Bürgerschaftskanzlei und von Professor Dr. Kämmerer von der renommierten Hamburger Law School sahen SPD und GAL im Recht. Im heutigen Verfassungsgerichtsurteil folgte das Minderheitenvotum der Richterinnen von Paczensky und Wirth-Vonbrunn der Auffassung der Oppositionsfraktionen (siehe hier zum Download als PDF).

Immerhin ziehe das Verfassungsgericht für die von der CDU gewollte Ausweitung des PUA „enge Grenzen“, so Dressel: „Nachdem die Bürgerschaftsmehrheit in ihrem ersten Schriftsatz noch die Vernehmung von Medienvertretern erwogen hat, ist dieses inakzeptable Ansinnen nun hoffentlich vom Tisch. Wir werden das Urteil akzeptieren und trotzdem in der Umsetzung im PUA alles dafür tun, dass hier nicht die Geschichte eines Senatsskandals umgeschrieben wird.“

Christian Maaß: „Das Urteil macht die schärfste Waffe der Opposition stumpfer. Es ist zu hoffen, dass die CDU dieses Urteil nicht dazu missbraucht, den Untersuchungsausschuss in die Länge zu ziehen und damit vom Kern der Protokollaffäre abzulenken – dem Verdacht der Behinderung eines Untersuchungsausschusses durch den Senat. Das Verfassungsgericht hat für den Fall eines solchen Missbrauchs seines Urteils der Opposition die Möglichkeit eines weiteren Gangs zum Verfassungsgericht gewiesen – ich hoffe, dass es hierzu nicht kommen muss.“

Andreas Dressel: „Dass mit dem Urteil nun die Hürden für den Nachweis einer Verletzung des Minderheitsrechts der Opposition auf PUA-Einsetzung deutlich angehoben wurden, ist für den Hamburger Parlamentarismus und für die demokratische Entwicklung mehr als nur bedauerlich. Mit höchstrichterlichem Segen wird das schärfste Schwert des Parlaments zur Aufklärung von Skandalen nun deutlich abgestumpft – denn die jeweilige Mehrheit hat in Hamburg wesentlich stärker als bisher freie Bahn, am Auftrag der Minderheit für einen PUA nach ihrem Gusto herumzuschnippeln.“

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