Verfassungsgericht kippt Sonntagsöffnung

Die in Berlin getroffene Regelung, die Ladenöffnung von mittags bis abends an allen vier Adventssonntagen zu erlauben, verletzt das Recht auf Religionsfreiheit, haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe geurteilt – mit einer Begründung, die auch andernorts Wirkung zeigen wird. Kirchen und Gewerkschaften sind erleichtert und erfreut. Einiger Wermutstropfen: Dieses Jahr bleibt auch an den noch kommenden drei Sonntagen die Ladentür offen.

Der stellvertretende Vorsitzende des DGB Bezirk Nord, Ingo Schlüter, begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage, in dem die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin von den Karlsruher Verfassungsrichtern für nicht verfassungsgemäß beurteilt wurde. „Das ist eine gute Entscheidung für die vielen Verkäuferinnen und ihre Familien,“ sagte Schlüter. „Ich nehme mit großer Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Schutzverpflichtungen des Grundgesetzes für den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe höher bewertet als wirtschaftliche Interessen. Es gibt Werte in unserer Gesellschaft, die für den arbeitsfreien Sonntag und gegen das „Ich kaufe, also bin ich.“-Prinzip den Ausschlag geben“. Der DGB Nord sieht in dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil eine deutliche Unterstützung für die Argumentation der vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gegen die Bäderregelung klagenden Kirchen.

Hamburgs ver.di-Landeschef Wolfgang Rose erklärt dazu: „Das ist ein guter Tag, für die Kirchen, für die Gewerkschaften, für die Familien. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass der Sonntag ein besonderer Tag in der Woche bleibt und nicht den allgegenwärtigen Unternehmerinteressen geopfert wird. Ich erinnere ausdrücklich an die Kampagne ‚Sonntag ist nicht alle Tage‘ in Hamburg aus dem Jahre 2002, die schon in die richtige Richtung wies: Damals kam ein ‚Schulterschlusses‘ zwischen Kirchen und Gewerkschaften zustande, um die Pläne zu erweiterter Sonntagsöffnung der damaligen Hamburger Regierungsparteien CDU, FDP und Schill-Partei zu verhindern – mit Erfolg. Umso besser, dass es jetzt ein höchstrichterliches Urteil gegen den neoliberalen Götzendienst am Sonntag gibt. Nicht nur alle Kirchgänger, auch die Verkäuferinnen und Verkäufer werden den Richtern dafür dankbar sein. In unserer hektischen Gesellschaft, zwischen Ausbeutung und Konsum, brauchten die Menschen den Sonntag dringender denn je.“

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