Nachschlag für Versicherungskunden!

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in vier Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna entschieden, dass die von den Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Damit hat es die Entscheidungen der Vorinstanz (Landgericht Hamburg) im Wesentlichen bestätigt. „Nachschlag für Versicherungskunden!“ weiterlesen

Verbraucherzentrale: Richtig versichern

Versicherungssparverträge sind die Lieblinge der Finanzvermittler, denn sie bringen bei einem Abschluss hohe Provisionen. Da ist es nicht verwunder­lich, dass vielen Verbrauchern Versicherungsverträge aufgeschwatzt wer­den, obwohl eine andere Anlageform sinnvoller wäre. Der Ratgeber „Privatrenten und Lebensversicherungen – so profitieren Sie richtig!“ der Verbraucherzentrale bietet auf 180 Seiten leicht verständliche und kompetente Orientierung. „Verbraucherzentrale: Richtig versichern“ weiterlesen

Finanzberater müssen über Provision aufklären

Freie Finanzberater müssen – wie Banken – gegenüber Anlegern ihre Provisionen offenlegen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg nach einem entsprechenden OLG-Urteil hin. „Finanzberater müssen über Provision aufklären“ weiterlesen

Verbraucherzentrale verklagt Allianz

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG beim Landgericht Stuttgart wegen ihrer Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragfreistellung und zum Stornoabzug eingereicht. Die Vertragsbedingungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale für die Kunden des Lebensversicherers nachteilig, intransparent und daher unwirksam. „Verbraucherzentrale verklagt Allianz“ weiterlesen

Nachschlag für Millionen Versicherungskunden

Das Landgericht Hamburg hat heute in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapital-anlagen, erreicht“. Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern. „Nachschlag für Millionen Versicherungskunden“ weiterlesen

Ampelcheck Geldanlage endgültig auf „grün“

Die Debeka Versicherung hat keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Verbreitungsverbots für den „Ampelcheck Geldanlage“ eingelegt. Der Ratgeber kann nun endgültig wieder vertrieben werden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Herausgeberin der Broschüre mitteilt. „Ampelcheck Geldanlage endgültig auf „grün““ weiterlesen

Milliarden warten auf Abruf

Knapp 2.000 EUR hat die Verbraucherzentrale Hamburg für drei Ratsuchende erstritten; die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt (Swiss Life) muss ihren Ex-Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, einen Nachschlag auf den Rückkaufswert zahlen. Der Betrag ist nicht hoch – würden aber alle, die einen Anspruch haben, gegen die Versicherungen klagen, dann kämen Milliarden zusammen, rechnet die Verbraucherzentrale vor. „Milliarden warten auf Abruf“ weiterlesen