Patientenrechte beim Arzt und im Krankenhaus

Klärt ein Arzt unzureichend über Behandlungsrisiken auf, ist die Abrechnung nicht in Ordnung, verweigert die Krankenkasse Lei­stungen oder bietet eine Arztpraxis ihre Extras nur gegen Bares an, müssen Patienten und Versicherte oft um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kämpfen. Die nötigen Hilfestellun­gen hierzu liefert der aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Ihr gutes Recht als Patient“.

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Patienten lernen Mündigkeit

Als erste Krankenkasse in Deutschland bietet die Hamburger Techniker-Krankenkasse für ihre Versicherten Kurse an, die sie im Umgang mit Ärzten und Krankenhäusern stärken sollen. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt diese Initiative ausdrücklich.

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Patientenverfügung: Vorsorge selbstbestimmt

Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen. So hat es der Gesetzgeber bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale.

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