LBK-Verkauf teilweise verfassungswidrig

Privatisierter Maßregelvollzug ist nur in engen Grenzen erlaubt und ansonsten verfassungswidrig, hat der Staatsgerichtshof Niedersachsen festgestellt. Die SPD meint: Das muss auch für Hamburg gelten. Damit wäre der von der CDU gegen den Willen der Hamburgerinnen und Hamburger vorgenomene Verkauf des Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) in Teilen hinfällig.

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