Stromnetze europaweit ausgeschrieben

Das Konzessionierungsverfahren für Hamburgs Stromleitungen ist eingeleitet: Die europaweite Ausschreibung erfolgte fristgerecht. Doch vorher kommt es noch zu einem Volkentscheid im Herbst 2013.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Dezember des vergangenen Jahres im Bundesanzeiger und im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben, dass der Konzessionsvertrag über Stromleitungen am 31. Dezember 2014 enden wird. Zugleich sind alle an einem Neuabschluss interessierten Unternehmen gebeten worden, ihr Interesse bis zum 15. Januar 2014 zu bekunden.

Die Stadt Hamburg ist damit ihren Verpflichtungen entsprechend der Vorgaben des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fristgerecht nachgekommen. Nach dieser Bestimmung ist das Ende von Wegenutzungsverträgen – früher als Konzessionsverträge bezeichnet – zwei Jahre vor deren Ablauf öffentlich bekannt zu machen. Der jetzige Konzessionsvertrag der Stadt mit der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH endet am 31.12. 2014. Er wurde 1994 mit der Hamburgischen Electricitäts-Werke Aktiengesellschaft (HEW) für 20 Jahre geschlossen. Vattenfall hat diesen Vertrag als Rechtsnachfolgerin der HEW übernommen.

In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass es in Hamburg einen Volkentscheid zu den Energienetzen im Herbst 2013 geben wird. Die Terminierung des wettbewerblichen Verfahrens zur Vergabe der Wegerechte wurde so gewählt, dass das Ergebnis des Volksentscheids in jedem Fall berücksichtigt werden kann.Die Interessenbekundungsfrist endet deshalb erst deutlich nach dem Volksentscheid. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Elektrizitätsverteilnetzes im Stadtgebiet können Interessierte unter www.hamburg.de/bekanntmachungen/ abrufen.

Hintergrund Konzessionierungsverfahren

Es geht um den Abschluss eines sog. Konzessionsvertrages, der heute als Wegenutzungsvertrag bezeichnet wird. Mit einem solchen Vertrag wird einem Energieversorgungsunternehmen das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Dieses Recht darf von Kommunen für maximal 20 Jahre vergeben werden. Die in diesem Fall das Recht vergebene Freie und Hansestadt Hamburg – erhält als Gegenleistung für die Wegenutzungsrechte eine Konzessionsabgabe vom jeweiligen Energieversorgungsunternehmen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist im Wegenutzungsvertrag geregelt. Hierbei sind allerdings die Bestimmungen der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zu beachten; diese bestimmt u. a. welches die höchstzulässige Konzessionsabgabe ist. Der Wegerechtsinhaber muss als Netzbetreiber sein Netz allen Stromlieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen Das Ende des Wegenutzungsvertrags muss nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch die Kommune mindestens zwei Jahre vor seinem Auslaufen öffentlich bekannt gemacht werden. Auf die auslaufende Stromnetzkonzession können sich alle Energieversorgungsunternehmen bewerben. Die Vergabe der Wegenutzungsrechte muss durch die Freie und Hansestadt Hamburg in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erfolgen.

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