Straßenausbau: SPD will Bürger schützen

Der Rechnungshof fordert von der Bürgerschaft, bei noch nicht fertig gestellten Straßen nach den entsprechenden Abschlussarbeiten von den Bürgerinnen und Bürgern anteilige Erschließungskosten einzufordern. Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok setzt sich dafür ein, dass die Betroffenen frühzeitig informiert werden, die etwaigen Kosten so gering wie möglich ausfallen, und dass vorhandene Grünflächen und Straßengräben erhalten bleiben.

Viele Straßen in Hamburg sind nach dem 2. Weltkrieg neu gebaut worden, ohne dass diese im Detail jeder einzelnen gesetzlichen Bestimmung entsprachen. Der Rechnungshof hat darauf aufmerksam gemacht, dass man hier mit einigen Ausbesserungsarbeiten oder der Erstellung von Bürgersteigen, wo jetzt Sandflächen sind (die z.T. von den Anwohnerinnen und Anwohnern zum Parken genutzt werden), den Anwohnern nach geltendem Recht nachträglich bis zu 90 Prozent der Kosten in Rechnung stellen könnte. Dies kann je nach Grundstücksgröße Kosten von mehr als 10.000 Euro ergeben.

Die SPD-Fraktion möchte dies ändern und die Bürgerinnen und Bürger vor hohen finanziellen Nachforderungen schützen. Die Hamburger Bürgerschaft hat den Senat gebeten, darzustellen, welche Straßen noch hergestellt werden müssen und wie die Bürgerinnen und Bürger von den Bezirksämtern über die zu erwartenden Kosten und den jeweils beabsichtigten Zeitraum informiert werden.

Anne Krischok: „Wir wollen, dass die betroffenen Menschen die Planungsunterlagen einsehen können und dass diese Stellung zu dem nehmen können, was vor ihrer Tür geschieht Die Resultate dieser Bürgerbeteiligung sollen in die Entscheidung über die Baumaßnahmen einfließen.“ Darüber hinaus soll das Wegerecht ökologischer ausgestaltet werden, damit beispielsweise vielfach vorhandene Grünflächen und Wassergräben nicht einfach verschwinden.

Anne Krischok fordert mit dem Arbeitskreis Stadtentwicklung der SPD-Fraktion, dass der Ausbau öffentlicher Wege stets den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird, die technische Ausführung dabei so gering wie möglich gehalten werden soll und ein möglichst geringer Versiegelungsgrad angestrebt wird. Die zuständige Bezirksver-sammlung soll darüber hinaus vor der Entscheidung über die Ausbauvariante betei-ligt werden.

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