Strafvollzugsgesetz: Lüdemann macht sich´s leicht

photocaseGEFANGEN.jpegDie SPD-Bürgerschaftsfraktion hat skeptisch auf die Ankündigungen des Justizsenators zum Entwurf des Strafvollzugsgesetzes reagiert. „Die Sicherheit der Menschen liegt uns am Herzen – auch im Bereich der Justizpolitik. Die Ankündigungen der Justizbehörde lassen aber nichts Gutes ahnen“, sagte SPD-Rechtsexperte Rolf-Dieter Klooß am Mittwoch.

Er bemängelte insbesondere das Fehlen konkreter Aussagen zum Jugendstrafvollzug. Wenn der Justizsenator darüber hinaus das „Sicherheitsbedürfnis“ der Menschen als „Maßstab des Gesetzesentwurfs“ und den „Sicherheitsauftrag“ als „zentrale Aufgabe“ im Gesetz bezeichne, versuche er lediglich den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, das geltende Strafvollzugsgesetz habe diese Kriterien nicht erfüllt. „Lüdemann macht sich´s leicht“, sagte Klooß.

„Richtig ist dagegen, dass im Bereich des Erwachsenenstrafvollzuges objektiv kein Änderungsbedürfnis besteht. Ändern muss sich aber das Verhalten der Justizbehörde, die wiederholt offene Renitenz gegenüber den Anordnungen der Strafvollzugskammern des Landgerichts an den Tag gelegt hat. Wenn durch das neue Gesetz dieses Unrecht nunmehr in Recht verwandelt werden sollte, widerspricht dies elementaren und verfassungsrechtlich gesicherten Regeln des Strafvollzugs“, sagte Klooß.

Der SPD-Rechtsexperte bemängelte, dass sich der Justizsenator zu den Teilen des Gesetzes, die sich mit den jugendlichen Gefangenen befassen, gar nicht geäußert hat. Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom letzten Jahr dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass die „soziale Integration“ das oberste Ziel des Jugendstrafvollzugs sei. „Es war schon verdächtig, dass Herr Lüdemann nicht bereit war, sich dem Partei übergreifenden Gesetzentwurf von zehn Bundesländern anzuschließen. Die SPD hat auch vor diesem Hintergrund allen Anlass, diesen Senatsentwurf kritisch unter die Lupe zu nehmen.“

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