Steigerung um 900 Prozent

Staatsanwaltschaft und Finanzamt erfolgreich bei Vermögensabschöpfungen: Neues Gesetz und mehr Personal sorgen dafür, dass illegal erworbene Vermögenswerte leichter vorläufig sichergestellt werden können und Opfer schneller zu ihrem Recht kommen.

Anderthalb Jahre nach der Reform bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung haben Justizsenator Dr. Till Steffen und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel heute ein positives Zwischenfazit gezogen. Die Staatsanwaltschaft und das zuständige Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen haben seit 2017 219 Millionen Euro vorläufig sichergestellt, davon entfielen 209 Millionen Euro auf einen einzelnen Fall. Selbst wenn man diesen Einzelfall rausrechnet, ergibt sich eine Steigerung um 900 Prozent, denn in den Jahren davor lagen die sichergestellten Summen in einer Größenordnung von jeweils rund 1 Million Euro.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Staatsanwaltschaft verhindert effektiv, dass illegal erworbene Vermögenswerte auf Nimmerwiedersehen in dunkle Kanäle verschwinden. Unser Konzept ging auf. Hamburg hat seit 2011 an der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gemeinsam mit anderen Bundesländern gearbeitet. Als das Gesetz 2017 in Kraft trat, hatten wir die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund der besonderen Bedeutung der Vermögensabschöpfung als Element der Kriminalitätsbekämpfung verstärkt. Diese Maßnahmen zahlen sich jeden Tag aus. Für die Opfer bedeutet das bares Geld, das ihnen zusteht und ihnen so zugänglich gemacht wird. Ich bin sicher, hier geht noch mehr. Vermögensverschleierungen sind komplexe Verfahren, die besondere Erfahrung und Knowhow erfordern, um ihnen auf die Spur zu kommen. Die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt machen hervorragende Arbeit. Hier ist jeder Cent, den die Stadt in den Personalaufbau steckt, ein enormer Beitrag gegen organisierte Kriminalität. Sie sorgen dafür, dass sich das Verbrechen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr lohnt, wenn der Sinn, nämlich Vermögen anzuhäufen, wegfällt.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Das neue Recht zahlt sich für den Fiskus auch bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Steuerbereich aus – das ist für das Rechtsempfinden aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine gute Nachricht. Der Reform kommt daher auch in Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Erfahrungen seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen haben bestätigt, dass das neue Recht ein effektives Mittel zur Vermögensabschöpfung darstellt. So haben sich sowohl die Anzahl der Fälle, in denen Vermögen gesichert werden konnte, als auch die Höhe des ausgeglichenen Steuerschadens vervielfacht. Um die aus Steuerstraftaten erlangten Vermögenswerte vor dem Beiseiteschaffen abschöpfen zu können, müssen Vermögenssicherungsmaßnahmen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ergriffen werden. Die mit der Vermögensabschöpfung verbundenen Aufgaben konnten nur durch eine frühzeitige Verstärkung dieses Bereichs bewältigt werden. Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen leistet hier ausgezeichnete Arbeit. Das werden wir weiter unterstützen.“

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