Sprachförderung: Kita-Kinder und -Eltern benachteiligt

06_0614PaulMarieKL.jpgZukünftig sind Kinder, bei denen im Jahr vor der Einschulung ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, von Gebühren befreit – wenn sie in die Vorschule gehen. Wollen die Eltern aber ihren Kita-Platz behalten und auf eine Sprachförderung in der Kita setzen, dann müssen sie weiterhin ihren Familieneigenanteil bezahlen. Die SPD hat dazu einen Antrag eingebracht, der nächste Woche auf der Tagesordnung steht. Die GAL steuert Infos mit einer Kleinen Anfrage bei. Stellungnahmen der Kita-Träger in der taz von morgen.

Als „ungerecht und nicht nachvollziehbar“ bezeichnet Christiane Blömeke, kinderpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, die neue Regelung des Senats zur Sprachförderung. „Eine derartige Ungleichbehandlung ist Unfug. Wer A sagt, muss auch B sagen. So lange der Senat das letzte Jahr vor der Schule nicht komplett beitragsfrei machen will, muss er selbstverständlich dafür sorgen, dass die Kostenfreiheit für Kinder mit Sprachförderbedarf in der Vorschule und in der Kita gilt“, so Christiane Blömeke.

Ähnlich die Kritik der SPD, deren Sprecherin Carola Veit zudem rechtliche Bedenken geltend macht: „Die Sprachförderung wird verbindlich sein wie die Schulpflicht. Verpflichtender Unterricht kann aber nichts kosten – ganz egal, ob er nun in der Schule oder in der Kita stattfindet.“

Hintergrund der Kritik von GAL und SPD ist die Änderung im Hamburger Schulgesetz Anfang Januar durch den CDU-Senat. Ab dem 1.07.2007 ist nun der Besuch einer Vorschule für Kinder mit Sprachförderbedarf verpflichtend. Kinder mit nachgewiesenen Sprachförderbedarf, die bereits in einer Kita sind, müssen laut Schulgesetz einen Ausnahmeantrag stellen, damit sie dort bleiben können.

Nach Meinung der GAL-Fraktion ist gerade dieses Verfahren zu kritisieren. Solange es noch kein einheitliches vorschulisches System gibt, sind Kita und Vorschule als gleichwertige Bildungseinrichtung zu sehen. „Wichtig ist, dass die Sprachförderung verbindlich ist. Ob die Eltern dafür eine Vorschule oder die Kita wählen, muss ihnen überlassen bleiben. Der Senat darf nicht die Wahlfreiheit der Eltern einschränken, indem er den Besuch einer Vorschule verpflichtend macht und für die Kita aufwendige Ausnahmeanträge verlangt“, so Christiane Blömeke.

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