SPD zur Erbschaftssteuer: „Schäuble muss jetzt liefern!“


SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel hat das Karlsruher Urteil zur Erbschaftsteuer begrüßt. Zugleich nannte er zwei für die SPD zentrale Bedingungen für eine Reform: Die Einnahmen für die Länder dürften nicht sinken. Auch dürfe es nicht dazu kommen, dass Arbeitsplätze gefährdet werden. „Die Erbschaftsteuer darf keine Jobs kosten!“, so der SPD-Vize.

Bereits am Montag hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel in Berlin erklärt, sollte eine Reform notwendig sein, müssten zwei Dinge erfüllt werden: Das Geld, das den Ländern aus der Erbschaftsteuer zufließe, dürfe nicht weniger werden. Und „wir dürfen nicht dazu kommen, in großem Umfang Betriebsvermögen zu besteuern“, sagte Gabriel. „Das treibt die Familienunternehmen nur in die Hände der Banken und vernichtet Arbeitsplätze.“

Schäfer-Gümbel bekräftigte diese zwei Bedingungen, die aus Sicht der SPD bei der Reform der Erbschaftsteuer erfüllt sein müssen. Außerdem müsse klar sein, „dass die Steuer nicht Omas kleines Häuschen betrifft, das an die Kinder vererbt wird“.

Schäuble jetzt am Zug

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, urteilten die Richter am Mittwoch. Der Gesetzgeber hat bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden.

Bundesfinanzminister Schäuble sei jetzt am Zug, eine verfassungskonforme Reform der Erbschaftsteuer vorzulegen, erklärte der SPD-Vize. Er kündigte an, seine Partei werde ein „wachsames Auge“ darauf haben, ob Finanzminister Schäuble sich daran hält. „Eine Reform, die den Ländern Mindereinnahmen bringt oder Jobs in der mittelständischen Wirtschaft kostet, wird nicht die Zustimmung der SPD finden“, bekräftigte Schäfer-Gümbel.

Karlsruhe verlangt Neuregelung

Die Karlsruher Richter betonten in ihrer Entscheidung, „dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien“, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Art und Weise sowie Ausmaß der Steuerbefreiung im geltenden Recht seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.

So seien 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden, während der Fiskus im Jahr 2013 nur 4,7 Milliarden Euro Erbschaftsteuer eingenommen habe.

Nach den seit 2009 geltenden Ausnahmen können Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Steuern teilweise oder sogar ganz befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist. Besondere Vorteile gelten für Firmen mit bis zu 20 Angestellten.

Die Richter beurteilten die Vorschriften aus mehreren Gründen als verfassungswidrig. So würden durch die Ausnahmen nicht nur kleinere und mittelständische Betriebe bevorzugt, sondern unabhängig von ihrem wahren Entlastungsbedarf auch Großkonzerne, hieß es unter anderem. Weiter missbilligte der Erste Senat die Privilegien innerhalb der Steuerfreistellung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sowie die steuerschädlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. „Es steht ihm frei, an seiner bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten Punkte zu korrigieren“, sagte Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch völlig neu strukturieren. Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des Bundesfinanzhofes, der er im Wesentlichen folgte.

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