SPD-Fraktion will Reform der Fragestunde

photocaseRATHAUS_Alst.jpegDie SPD-Fraktion hat eine Initiative für spannendere und attraktivere Bürgerschaftssitzungen beschlossen, die heute in den Verfassungsausschuss eingebracht werden soll. Kernpunkt des Vorstoßes ist eine Umgestaltung der Fragestunde in eine Art „Senatsverhör“.

„Bislang haben Staatsräte vorbereitete Antworten auf vorbereitete Fragen vorgelesen. Das Resultat war pure Langeweile“, so die SPD-Abgeordneten Barbara Duden und Andreas Dressel.

„Wir wollen nach bayerischem Vorbild die Fragestunde auf einen Themenkomplex pro Fraktion beschränken. Der Senat ist dabei stärker gefordert, da er nur das Thema erfährt – und nicht die einzelnen Frage. Außerdem sollen die Senatoren selbst Rede und Antwort stehen müssen. Das stärkt die Kontrollkompetenz des Parlaments gegenüber der Regierung. Und das sorgt für öffentliches Interesse an der Arbeit der Bürgerschaft.“ Der bayerische Landtag hatte kürzlich auf CSU-Initiative eine ähnliche Reform seiner Geschäftsordnung beschlossen, um die Landtagsdebatten attraktiver zu machen.

Außerdem will die SPD nach dem Vorbild vieler Landtage und des Bundestages die Möglichkeit für Kurzinterventionen öffnen – also für bis zu dreiminütige Zwischenbemerkungen einzelner Abgeordneter. „Das ritualisierte Aneinanderreihen von Reden sortiert nach den drei Fraktionen wird durch kurze und knackige Zwischenbemerkungen merklich aufgebrochen. Andere Parlamente fahren gut damit“, so die beiden Abgeordneten: „Die verbleibenden Monate der Wahlperiode bieten eine gute Erprobungsmöglichkeit. Gerade jetzt muss es allen Fraktionen darum gehen, Politik attraktiv zu präsentieren. Dazu leisten wir mit diesem Vorschlag einen Beitrag.“

Hier der Text des Antrags:

Antrag der SPD-Abgeordneten im Verfassungsausschusses

Betr.: Änderung der Geschäftsordnung – Lebendige Bürgerschaft

Parlamentsdebatten werden in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt wahrgenommen. Das liegt zum einen an den vorher festgelegten Themen, die nicht immer den tagesaktuellen Interessen der Stadt entsprechen, zum anderen aber auch an den strengen Regulierungen der Geschäftsordnung, die eine kontroverse Diskussion vielfach unmöglich machen. Um dem tagesaktuellen Interesse der Stadt in Zukunft noch mehr entsprechen zu können und die Wortbeiträge im Parlament auch für die Öffentlichkeit ansprechender zu gestalten, wird die häufig als langweilig empfundene Fragestunde durch eine Senatsbefragung ersetzt, die die jeweiligen Senatorinnen und Senatoren stärker fordert, da nur das Thema des Fragenkomplexes vorher bekannt ist. Des Weiteren werden auch Zwischenbemerkungen nach Debattenbeiträgen zugelassen, um die Attraktivität der Debatten insgesamt zu steigern.

Mit diesen Neuerungen können aktuelle Themen zeitnah lebendig diskutiert und die parlamentarische Debatte wieder stärker in den öffentlichen Fokus gerückt werden. Bayern ist vor kurzem einen ähnlichen Weg gegangen – Hamburg sollte es ebenfalls versuchen. Das bloße Abarbeiten des Restes des Aktuellen Stunde vom Mittwoch erscheint wenig geeignet die Hamburgische Bürgerschaft lebendiger zu gestalten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft in der Fassung vom 17. März 2004, zuletzt geändert am 31.03.2004, wird wie folgt geändert:

1. § 21 erhält folgende Fassung:

㤠21 Senatsbefragung

(1) Zu Beginn des zweiten Tages einer zweitägigen Sitzung findet eine Senatsbefragung statt, die nicht länger als eine Stunde dauert.

(2) Die Fraktionen können in abwechselnder Reihenfolge ein bestimmtes Thema benennen, zu dem der Erste Bürgermeister oder der zuständige Senator Rede und Antwort stehen muss. Das Thema ist spätestens bis Dienstag, 13.30 Uhr, vor einer Bürgerschaftssitzung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich einzureichen. Diese oder dieser unterrichtet unverzüglich die übrigen Fraktionen.

(3) Die Fraktion, die das Thema benannt hat, stellt die erste Frage. Im Anschluss daran bestimmt der Präsident oder die Präsidentin die Reihenfolge, nach der die weiteren Fraktionen zu dem Thema Fragen stellen können. Sie oder er sorgt dafür, dass eine rotierende Reihenfolge der Fraktionen eingehalten wird. Die Fragen können frei gestellt werden und müssen nicht vorher eingereicht werden.“

2. in § 26 Absatz 1 Nr. 3 wird das Wort „Fragestunde“ durch die Wörter „Senatsbefragung“ ersetzt.

3. in § 42 Absatz 1 wird das Wort „Fragestunde“ durch die Wörter „Senatsbefragung“ ersetzt.

4. § 42 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt:

„4. bei Zwischenbemerkungen (§ 43) drei Minuten.“

5. § 43 erhält folgende Fassung:

§ 43
Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen

(1) Die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident kann mit Zustimmung der Rednerin oder des Redners Mitgliedern, die Zwischenfragen zu stellen wünschen, das Wort erteilen. Die Zwischenfragen müssen kurz und präzise sein.

(2) Im Anschluss an einen Debattenbeitrag, jedoch erst ab der zweiten Rednerrunde, kann die Sitzungspräsidentin oder der Sitzungspräsident das Wort zu einer Zwischenbemerkung von höchstens drei Minuten erteilen; der Redner darf hierauf noch einmal antworten.

(3) Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen sind über das Saalmikrofon zu stellen.

(4) Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen sind unzulässig bei Regierungserklärungen, Erklärungen des Senats (§ 12) und Erklärungen der Präsidentin oder des Präsidenten sowie förmlichen Erklärungen der Fraktionen und Gruppen (§ 27).

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