SPD begrüßt Urteil gegen Kopftuchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat ein pauschales Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an Schulen für unzulässig erklärt. Die SPD-Kirchenpolitikerin Kerstin Griese begrüßte das Urteil, weil es die gesellschaftliche Realität abbildet. „Es macht deutlich, dass Religionsfreiheit im 21. Jahrhundert immer auch die Religionsfreiheit der anderen ist.“ Die Gleichbehandlung aller Religionen in Deutschland sei für die SPD ein wichtiger Grundsatz.

Die Sprecherin des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD sieht durch die Karlsruher Entscheidung die religiöse Vielfalt in Deutschland gestärkt. „Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland.“, sagte sie am Freitag. Die SPD setze sich dafür ein, dass religiöse Vielfalt in Deutschland gelebt werden kann und begrüße daher das Urteil.

„Die Klarstellung durch das Urteil ist wichtig. Das Tragen von Kopftuch, Kippa oder Kreuz ist Ausdruck der Religionsfreiheit und stört nicht den Schulfrieden.“ Das Bundesverfassungsgericht nehme hiermit die gesellschaftliche Realität zur Kenntnis.

Özoğuz: Zusammenleben diskutieren

SPD-Vize Aydan Özoğuz sagte, sie freue sich „insbesondere für die vielen gut ausgebildeten Kopftuch tragenden Muslima in Deutschland“. Gleichwohl geht sie davon aus, dass der Richterspruch eine Debatte darüber befeuern wird, „wie wir in einer pluralen Gesellschaft miteinander leben wollen“. Ein gutes Zusammenleben müsse von gegenseitiger Achtung getragen sein.

Schäfer-Gümbel: Gericht hat vernünftig abgewogen

Auch SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel bewertete die Entscheidung der Karlsruher Richter positiv. „Auf der einen Seite steht der Grundrechtsschutz, den das Bundesverfassungsgericht heute gestärkt hat. Auf der anderen Seite muss aber auch die integrationspolitische Wirkung betrachtet werden.“ Der Hesse hält ein pauschales Kopftuchverbot für kontraproduktiv. „Man kann nicht auf der einen Seite wie die Bundeskanzlerin sagen, der Islam gehört zu Deutschland, und gleichzeitig pauschal Lehrerinnen das Kopftuch verbieten.“ Das Gericht habe sehr klug abgewogen und die Grundsätze aber auch deren Grenzen klar formuliert.

Nida-Rümelin: Religionen gleich behandeln

Der Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Julian Nida-Rümelin, verwies darauf, dass der deutsche Staat nicht laizistisch, aber neutral sei. Er dürfe keine Religion oder Weltanschauung bevorzugen. „Auch das frühere Urteil des Bundesverfassungsgerichts war da eindeutig. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, in welchem Umfang religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen zulässig sind (die Auflage des Bundesverfassungsgerichts an die Länder war, das gesetzlich zu regeln), aber man kann das muslimisch motivierte Kopftuch nicht gesetzlich verbieten und die völlig analogen Verhüllungen des christlichen Nonnenhabitats zulassen“, schrieb er auf seiner Facebookseite.

Scharf kritisierte Nida-Rümelin Politiker, die jetzt nach Privilegierung christlicher Symbole in staatlichen Schulen rufen und die Gleichbehandlung der Religionen durch das Bundesverfassungsgericht beklagen. Sie „sollten den Beruf wechseln, denn Grundkenntnisse der Verfassung sind für diesen Beruf unverzichtbar.“

Die Karlsruher Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass der Staat muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht grundsätzlich verbieten darf. Ein pauschales Kopftuchverbot verstoße gegen die Religionsfreiheit. Ein Verbot wäre nur noch dann begründet, wenn vom Tragen eines Kopftuches eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe.

Damit korrigierte das oberste Gericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Damals hatte es vorsorgliche Kopftuchverbote noch erlaubt. Mehrere Bundesländer kündigten am Freitag an, ihre Gesetze wenn nötig nachzubessern.

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