Sozial- wird jetzt zum Schnellgericht

photocaseJUSTIZ.jpegErst hatte der Senat dafür gesorgt, dass auch Sozialgerichtsverfahren Gebühren kosten. Jetzt bringt Hamburgs Regierung eine Gesetzesinitiative zur Beschleunigung von Sozialgerichtsverfahren in den Bundesrat, mit der er den Schwächsten weiter die Rechtsmittel beschneidet.

Teurer für die Betroffenen und weniger gründlich: Der Hamburger Senat stimmt nicht nur Verfahrensgebühren für Sozialgerichtsprozesse sowie der Einschränkung der Prozesskostenhilfe zu, kritisiert der DGB Hamburg, er will mit seiner Gesetzesinitiative zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes auch die Verfahren beschleunigen. Morgen wird Justizsenator Lüdemann darüber im Bundesrat sprechen.

„Mit dieser ,Reform‘ werden ausgerechnet denjenigen, bei deren Klagen es um die Existenzsicherung geht, die Rechtsmittel erheblich gekappt, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Schnelle Entscheidungen sind grundsätzlich wünschenswert, doch es wäre fatal, wenn sie nach mangelhafter Fallprüfung falsch gefällt werden.“

Nach dem Gesetzentwurf wird es nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, in die nächste Instanz zu kommen. Die Möglichkeit, ein u.U. falsches Urteil nach erneuter Prüfung aufzuheben, wird damit deutlich erschwert.

Es sei auch falsch, die Vorschrift zur Sachverständigenanhörung zu streichen, so Hamburgs DGB-Vorsitzender: „Richter sind nun mal keine Ärzte, wie soll ein Gericht fachkundig die Fälle beurteilen, ohne die richtigen Experten anzuhören? – Diese Reformvorschläge gehen insgesamt zu Lasten der Rechtsuchenden, die ohnehin nicht in der stärksten Position sind: Arbeitslose, Rentner und Schwerbehinderte. Sie müssen sich künftig u.U. auf teure Ruckzuck-Urteile auf der Basis von Akten gefasst machen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.