Scholz: Volksentscheide ins Grundgesetz!

WAHLphotocase.jpegOb alle Diskutanten auf dem Podium der Veranstaltung „Zukunft Demokratie – wie direkt darf es sein?“ mit regelmäßigen und häufigeren direkten Entscheiden der Wählerinnen und Wähler wirklich glücklich wären, darf bezweifelt werden. Bei der gemeinsamen Tagung sprachen sich alle dafür aus. Olaf Scholz will Volksentscheide gar im Grundgesetz verankert wissen.

WAHLphotocase.jpegAufbruchstimmung herrschte bei der Veranstaltung „Zukunft Demokratie – wie direkt darf es sein?“. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte gemeinsam mit „Mehr Demokratie e.V“ und dem DGB Hamburg zu einer Tagung eingeladen, um mit Gästen aus dem In- und Ausland auszuloten, wo eine stärkere Bürgerbeteiligung auf direktem Wege nötig, möglich und sinnvoll ist.

Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz, sprach sich für mehr direkte Demokratie aus: „Ich bin dafür, dass wir im Grundgesetz Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid einführen. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU verabredet, die Einführung solcher Instrumente zu prüfen. Wir werden darüber weiter mit unserem Koalitionspartner reden.“

Ohne politisches Interesse keine funktionierende Demokratie – darin waren sich alle Teilnehmer einig und sahen in der direkten Bürgerbeteiligung eine Ergänzung zur repräsentativen Demokratie sowie ein Mittel gegen die wachsende Politikverdrossenheit. Auch Menschen, die sich in der derzeitigen Parteienlandschaft nicht wieder fänden, könnten damit für politisches Engagement zurückgewonnen werden – das alles brauche Zeit, Öffentlichkeit und eine angemessene sowie transparente Umsetzung.

Kontrovers diskutiert wurde über das Ausmaß direkter Beteiligung auf den verschiedenen Ebenen und die Frage, wen man damit wie erreichen und aktivieren könne. Als wichtig bei der Einführung von Volksinitiativen u.ä. erschien vielen Diskutanten, dass die Institutionalisierung dieses Instruments eindeutig ist – eine schwierige Lage wie in Hamburg, wo Volksentscheide vom CDU-Senat permanent mit Füßen getreten werden, dürfe nicht entstehen. Demokratie sei ein Prozess, der einer ständigen Erneuerung bedürfe und gegenseitigen Respekt zwischen Wählern und Gewählten erfordere.

Andreas Gross, Schweizer Nationalrat und Publizist sprach sich vor dem Hintergrund des Schweizer Vorbildes für direkte Eingriffsmöglichkeiten aus und war erstaunt darüber, warum eine so erfolgreiche Demokratie wie Deutschland aus sich heraus keine direkte Demokratie auf Bundesebene zulasse. „Die Güte der direkten Demokratie hängt davon ab, wie man sie einrichtet. Sie kann nur funktionieren, wenn sie benutzerfreundlich ausgestaltet wird. In vielen deutschen Bundesländern aber ist sie benutzerfeindlich eingerichtet. Wenn wir nur eine symbolische Volksgesetzgebung mit viel zu vielen Verhinderungsklauseln haben, führt das bei den Bürgern zu Frustration und noch mehr Abwendung von der Politik.“

Prof. Dr. Michael Th. Greven, Universität Hamburg meinte, dass direkte Demokratie eine Frage der politischen Kultur sei, in der politische Minderheiten sich auf spezifische Weise beteiligen könnten, so dass das Gesamtsystem gestärkt werde.

Jürgen Mantell, Bezirksamtsleiter von Eimsbüttel, wies darauf hin, dass es bisher 56 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburger Bezirken gegeben hat: 28 Bürgerbegehren waren erfolgreich, 22 davon wurden durch Einigung mit der jeweiligen Bezirksversammlung beendet. Für Mantell eine echte Erfolgsgeschichte.

Verdi-Chef Wolfgang Rose: „Mit dem bevorstehenden Volksbegehren zur Rettung und Stärkung des Volksentscheids und den Turbulenzen über die geplanten Wahlrechtsänderungen der CDU erlebt Hamburg derzeit eine historische Debatte darüber, wie die Demokratie in Zukunft aussehen soll.“

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