Rechentricks gegen den Pflegenotstand

Die Sozialbehörde will Männer und Frauen, die Altenpflegehelfer und Pflegeassistenten sind, künftig als Fachkräfte in der Pflege anerkennen. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, der aktuell mit Pflegeverbänden und Bezirken beraten wird. Von „Etikettenschwindel zu Lasten alter Menschen“ spricht die SPD: Sozialsenator Wersich wolle den Fachkräftemangel in der Altenpflege per Verordnung wegrechnen. Auch dessen Koalitionspartner ist skeptisch: Insbesondere bei der Frage der Definition von „Fachkraft“ sieht die GAL-Fraktion noch Diskussionsbedarf.

SPD-Sozialexperte Dirk Kienscherf hat dem Senat aufgefordert, seine Pläne aufzugeben, den Fachkräftemangel in den Altenpflegeheimen allein mit statistischen Tricks beheben zu wollen. „Der Sozialsenator bestätigt unsere Vorwürfe“, sagte Kienscherf mit Hinweis auf eine aktuelle Presserklärung der Sozialbehörde.

Ausdrücklich begrüßte Kienscherf, dass das Vorhaben des Senators auch in der GAL-Bürgerschaftsfraktion skeptisch gesehen wird.

Kienscherf forderte, langjährig aktive Hilfskräfte in der Altenpflege müssten berufsbegleitend zur Vollkraft fortgebildet und dann auch entsprechend bezahlt werden. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) wolle die Hilfskräfte demgegenüber lediglich die Bezeichnung Fachkraft geben, um die Fachkraftquote in den Hamburger Einrichtungen nach oben zu treiben. „Das ist Etikettenschwindel zu Lasten alter Menschen“, sagte Kienscherf.

Hintergrund: In der neuen Hamburger Personalverordnung wird die „Fachkraftquote“ durch eine Neudefinition des Begriffs Fachkraft ausgehebelt. Die Anzahl der Fachkräfte in den Altenpflegeheimen werde zwar wie bisher auf mindestens 50 Prozent festgeschrieben – anschließend werde aber neu definiert, wer als Fachkraft mitgezählt wird, sagte der SPD-Sozialpolitiker. Folge: In Hamburg gelten künftig auch teilausgebildete Hilfs- und Assistenzkräfte als Fachkraft. Kienscherf bezog sich mit seiner Kritik auf die „Verordnungen zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz“ (HmbWBG), die der Senat jetzt vorgelegt hat.

Die teilausgebildete Hilfs- und Assistenzkräfte, die der Senat zu Fachkräften macht, werden voll ausgebildeten Krankenpflege- und Altenpflegekräften gleichgestellt. „Das heißt: Die Fachkraftquote wird zwar formal steigen – und gleichzeitig real sinken. Das ist bundesweit einmalig“, sagte Kienscherf. Er sprach von einem „Alleingang der Hamburger Sozialbehörde“, der „im klaren Gegensatz zu bisherigen Regelung der noch gültigen Heimpersonalverordnung des Bundesheimgesetzes“ stehe. Dort werde die Anrechnung von Hilfs- und Assistenzkräften ausdrücklich ausgeschlossen. Es heißt: „Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegerhelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.“

„Der Sozialsenator versucht mit einem Rechentrick, den Fachkräftemangel in der Altenpflege wegzudefinieren“, sagte Kienscherf. Jahre lang habe Wersich zugesehen, wie sich der Fachkräftemangel in Hamburg verschärft. Erst auf hohen öffentlichen Druck hin habe der Senat eingelenkt. So seien im „Bündnis für die Pflege“ zwar erste Schritte hin zu einer Kurskorrektur gemacht worden – die Wirkung sei allerdings begrenzt, bedauerte Kienscherf. So konnten von den geplanten 100 Plätzen für die Altenpflegeausbildung im „Sofortprogramm Ausbildung“ bisher nur 35 Plätze belegt und vier reserviert werden. Die restlichen 61 Plätze sind weiterhin frei und über 200 offenen Stellen derzeit der Arbeitsagentur gemeldet.

„Der Senat muss neue Schritte gegen den Fachkräftemangel tun“, forderte Kienscherf. So müsse sich Schwarz-Grün beispielsweise bei der Bundesregierung für eine Fortsetzung der Umschulungsmaßnahmen zur Altenpflegefachkraft durch die ARGEN einzusetzen. Mit seiner Entscheidung, stattdessen den Begriff „Fachkraft“ neu zu deuten kreativ und Hilfskräfte mit einzuschließen, gefährde Wersich die Qualität der Pflege in Hamburg. Nach dem Wegfall der öffentlichen Förderung beim Bau von Pflegeeinrichtungen und der Streichung der einkommensabhängigen Einzelförderung sei dies die dritte Maßnahme der Behörde zu Lasten der Pflegebedürftigen in Hamburg.

Blömeke: „Diskussion hat gerade begonnen“

Christiane Blömeke, die pflegepolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: „Wir haben gerade begonnen, dieses Thema in der Koalition zu diskutieren. Für uns steht dabei die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Vordergrund. Altenpflegehelfer und Pflegeassistenten mit ihrer kürzeren Ausbildung auch als Fachkräfte anzuerkennen, überzeugt mich nicht. Richtig ist, dass wir die Fachkraftquote flexibler handhaben sollten. Zu dieser Einschätzung kommen auch führende Pflegewissenschaftler. Denn zu modernen und im Stadtteil verankerten Betreuungskonzepten gehört ganz wesentlich das Arbeiten in Teams mit unterschiedlichen Qualifikationen und die Einbeziehung von Ehrenamtlichen. Abweichungen von der Fachkraftquote können daher bei qualitativ guten Betreuungskonzepten sinnvoll sein.“

Aktuell befinden sich die Entwürfe von drei der insgesamt sechs Verordnungen zum Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in der Abstimmung mit Pflegeorganisationen und -verbänden sowie mit den Bezirken. In den drei Verordnungsentwürfen der Sozialbehörde sollen die baulichen und personellen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sowie die Mitwirkung geregelt werden. Hierbei ist auch die Anerkennung von Helfer- und Assistenzberufen als Fachkraft ein Thema. Nach der Beratung mit Bezirken und Verbänden soll die Abstimmung zwischen den Behörden erfolgen.

Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Heimrecht auf die Länder übertragen. Hamburg hat diese Möglichkeit genutzt und mit dem Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz nicht nur Mindeststandards für stationäre Einrichtungen, sondern erstmalig auch die Mindestanforderungen für ambulante Dienste, Wohngemeinschaften und Anlagen des Servicewohnens („Betreutes Wohnen“) definiert.

Hintergrund:

1. Bisherige Regelung zur Fachkraftquote (Heimpersonalverordnung des Bundes):

§ 6 Abs. (3) „Betreuungstätigkeiten dürfen nur von Fachkräften oder unter „angemessener Beteiligung“ von Fachkräften ausgeführt werden. Hierbei ist eine Fachkraftquote von mindestens 50 % vorgeschrieben, d.h. bei mehr als vier pflegebedürftigen Personen muss mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein (§ 5 HeimPersV). Keine Fachkräfte im Sinne der Heimpersonalverordnung sind Altenpflegehelferinnen und -helfer, Krankenpflegehelferinnen und -helfer und vergleichbare Hilfskräfte (§ 6 Satz 2 HeimPersV).“

2. Neue Regelung zur Fachkraftquote in Hamburg (Wohn- und Betreuungspersonalverordnung – WBPersVO):

§ 7 Fachkräfte
(3) Als Fachkraft einer Einrichtung mit überwiegend pflegebedürftigen Nutzerinnen und Nutzern ist fachlich insbesondere geeignet, wer
1. Altenpflegerin oder Altenpfleger oder
2. Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer oder
3. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder
4. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
5. Gesundheits- und Pflegeassistentin oder Gesundheits- und Pflegeassistent oder
(…)

3. Zur Entwicklung des Fachkräftemangels in der Altenpflege in Hamburg

– Die Hamburger Pflegegesellschaft und die SPD weisen seit Jahren immer wider darauf hin, dass im Bereich der Altenpflege ein Fachkräftemangel aufwächst. Lange Zeit hat der Senat das Problem geleugnet.
– Nachdem unter dem CDU-geführten Senat 2003 die Pflegeheime (ehemals p&w) privatisiert wurden, folgte 2004 und 2005 die Privatisierung der schulischen Ausbildung. Im Ergebnis konnte der Fachkräftemangel nicht behoben werden sondern verschärfte sich weiter. Erst in 2009 hat der Senat auf den ansteigenden öffentlichen Druck mit ersten zaghaften Schritten reagiert und im „Bündnis für die Pflege“ erste Maßnahmen angekündigt. Sie haben die Situation nicht wenden können, weiterhin werden in Hamburg ca. 200 Fachkräfte für die Altenpflege dringend gesucht.
– Die Zuständigkeit für die Heimgesetzgebung ging im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder über. In Hamburg trat nach eingehender Diskussion am 15. Dezember 2009 das Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) in Kraft. In § 40 des HmbWBG wird der Senat dazu ermächtigt, zu den Bereichen personelle und bauliche Anforderungen an und die die Mitwirkung in Wohn- und Betreuungsformen, Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen. Diese drei Verordnungsentwürfe des Senats wurden nun bekannt (siehe Anlage).
Wohn- und Betreuungspersonalverordnung (WBPersVO)
Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO)
Wohn- und Betreuungsmitwirkungsverordnung (WBMitwVO)
– Jetzt versuch der Senat den Fachkräftemangel durch kreative Neudefinition der „Fachkraft“ zu beenden und aus dem Blick der Öffentlichkeit zu nehmen.

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