Pflegen und Wohnen – Senat sichert Alten- und Pflegeeinrichtungen

Der Senat hat heute beschlossen, die planungsrechtliche Sicherung von sechs Flächen, auf denen sich Einrichtungen von „Pflegen und Wohnen“ befinden, zu evozieren (d.h. an sich zu ziehen). Das Planrecht soll so geändert werden, dass hier nur noch Alten- und Pflegeheime zulässig sind. Damit wird der Verbleib der Einrichtungen am bisherigen Standort gesichert.

Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Wir haben das Ziel, die Einrichtungen von Pflegen und Wohnen an den aktuellen Standorten zu erhalten. Der Senat wird das Planrecht auf den Flächen von Pflegen und Wohnen so ändern, dass dort nur noch Einrichtungen des Gemeinbedarfs zulässig sind. Außerdem wird der Senat durch Veränderungssperren und Anweisungen an die Bezirke dafür sorgen, dass auch kurzfristig keine Bauanträge genehmigt werden können, die einem weiteren Betrieb von Alten- und Pflegeheimen an diesen Orten entgegenstehen.“

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Der Senat kann den Weiterverkauf des ehemals städtischen Pflegebetriebs ‚Pflegen und Wohnen‘ nicht verhindern. Aber wir sorgen dafür, dass die  pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner nicht umziehen müssen und überwachen die Qualität der Pflege in den Einrichtungen. Jeder Investor muss wissen, dass er mit den Flächen nichts Anderes anfangen kann, als darauf Alten- und Pflegeeinrichtungen zu betreiben – auch über die vertraglich noch zehn Jahre bestehende Verpflichtung hinaus.“

Hintergrund der Entscheidung ist, dass 2006 insgesamt 13 Pflegestandorte durch die städtische „Pflegen und Wohnen AöR“ an private Investoren verkauft wurden. Diese Pflegeheime müssen 20 Jahre weitergeführt werden. Nach zehn Jahren besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung der Stadt maximal vier Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes zu verlagern, sofern die Platzzahlen an anderer Stelle erhalten bleiben und der Senat zustimmt.

Sechs der insgesamt 13 Grundstücke sind planungsrechtlich nicht als Pflegeeinrichtungen gesichert. Daher könnten an dieser Stelle beispielsweise Wohnungen oder Büros entstehen.
Daher wurde die planungsrechtliche Sicherung der Flächen Fuhlsbüttel (Alsterberg), Marienthal, Farmsen-Berne, Jenfeld (Holstenhof-Elfsaal), Jenfeld (Holstenhof/Haus Öjendorf) und Heimfeld durch den Senat evoziert. Noch im Juni wird der Senat Aufstellungsbeschlüsse fassen, um Bebauungsplanverfahren einzuleiten und das geltende Planrecht entsprechend zu verändern. Ebenfalls im Juni werden für diese Flächen Veränderungssperren gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen. Die betroffenen Bezirksämter werden angewiesen, bis zu dem Erlass der Veränderungssperren Bauanträge zurückzuweisen, die der oben genannten Zielsetzung entgegenstehen.

Durch diese Maßnahmen wird in einem ersten Schritt vorläufig gesichert, dass an diesen Standorten weiterhin nur Pflegeeinrichtungen betrieben werden dürfen. Im Anschluss werden Bebauungspläne aufgestellt, die dort dauerhaft Alten- und Pflegeeinrichtungen vorschreiben.

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